Von eSpiritu beantwortete Beschwerde. | 295 Views | 13.04.2020 | 22:02 Uhr
geschrieben von Ralf Kotters

eSpiritu (Germaringen)

Auszahlung Gutschriften verweigert

Meine Frau hat einige Monate als spirituelle Lebensberaterin ihre Dienste auf der Plattform "espiritu" angeboten und auch Beratungen durchgeführt.

SCHLAGWORTE

Die ersten monatlichen Abrechnungen dieser Beratungen sind korrekt abgerechnet worden. Plötzlich gab es mal kleinere Differenzen zu Ungunsten meiner Frau. Nach genauerer Überprüfung der Abrechnungen, die uns zugesandt wurde und den Geldeingängen auf dem Konto meiner Frau stellten wir fest, das tatsächlich 2 Gutschriften gar nicht bezahlt wurden. Wir haben in einem ersten Telefonat auch Frau B. erreichen können und den Sachverhalt erklärt. Hier gab uns Frau B. den Hinweis, dass sie bei einer Überprüfung der Geldausgänge von ihrem Konto die Bank beauftragen müsste, Kontoauszüge bereit zu stellen. Das würde dann meiner Frau mit 25,00 Euro pro Auszug in Rechnung gestellt werden.

Das eine 10-jährige Nachweispflicht besteht im gewerblichen Bereich wurde von espiritu ignoriert.

Wir haben dann die Forderungen nochmals schriftlich gestellt. Insgesamt handelt es sich um Gutschriften in Höhe von 175,62 Euro. Leider sind unsere Schreiben nicht mehr beantwortet worden, wie auch Anrufe ins Leere gingen. Meine Frau bemerkte dann nach einem weiteren Schreiben, dass sie nicht mehr als Beraterin gelistet wurde bei espiritu.

Es wäre gut, wenn die Außenstände endlich bereinigt werden.

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Meine Forderung an eSpiritu: Überweisung der fälligen und angemahnten Gutschriften


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.04.2020 | 10:59
Firmen-Antwort von: eSpiritu
Abteilung: Geschäftsführung

Sehr geehrter Herr Kotters,

Ihre Darstellung ist nicht korrekt! Alle Auszahlungen unserer Berater erfolgt bis 15. des Folgemonats. Jeder unserer Berater erhält sein Geld pünktlich für die getätigte Leistungen. Auch Ihre Frau hat ihr Geld pünktlich erhalten. Die Nachweise wurden auch durch mich an sie gesendet. Doppelt zahle ich natürlich keine Berater. Sie sicherlich auch nicht, oder?

Nachdem Sie oder Ihre Frau meinten, mich persönlich zu beleidigen, ist natürlich die Kommunikation von meiner Seite so nicht mehr gewünscht. Abgesehen davon, gibt es keine Grundlage dafür. Gelder sind nunmal nachweislich bezahlt.

Ich werde heute meinen Anwalt einschalten, nachdem Sie diese Beschwerde ungerechterweise eingetragen haben. Die Löschung erwarte ich umgehend! Ebenfalls werde ich meinen Anwalt prüfen lassen inwieweit eine Rufschädigung vorliegt und dagegen vorgehen!

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Kommentare und Trackbacks (7)


14.04.2020 | 11:34
von Ralf Kotters | Regelverstoß melden
Hallo Frau Birnbaum.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Die Nachweise dass das Geld bezahlt wurde fehlt uns aber tatsächlich immer noch. Meine Frau hat tatsächlich nur Ihre monatliche Abrechnung per PDF erhalten. Es handelt sich hierbei um die Abrechnung 516, März 2018 mit einem Betrag von 110,28€. Hier sind nur 95,28€ überwiesen worden. Gutschrift 555, April 2018 weist eine Gutschrift in Höhe von 104,49€ aus. Hier wurde kein Zahlungseingang festgestellt. Gutschrift 1175, Nov 2018 weist einen Betrag von 47,29€ aus. Auch hier kein Zahlungseingang. Gutschrift 109, Nov 2017 weist einen Betrag von 8,84€ aus. Auch hier kein Zahlungseingang.
Sehr geehrte Frau Birnbaum. Wir haben Sie lediglich darauf hingewiesen, dass zwar von Ihnen Gutschriften/Abrechnungen erstellt wurden, aber bislang kein Zahlungseingang erfolgt ist. Wir haben Ihnen unsere Kontoauszüge zugeschickt um Ihnen das auch zu belegen. Wir haben Ihnen keine Böswilligkeit vorgeworfen, sondern lediglich gebeten den Vorgang gemeinsam zu klären und haben von Ihnen den Nachweis erhalten wollen auf welches Konto diese Zahlungen geflossen sind. Denn bei uns sind diese Beträge nicht angekommen. Wir freuen uns von Ihnen zu hören und hoffen, dass der Sachverhalt sich schnell aufklärt und bereinigt wird. Vielen Dank und Gruss. i.A. Ralf Kotters

17.04.2020 | 13:51
von Ralf Kotters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
die Beschwerde ist mit der Antwort der Geschäftsführung von espiritu noch nicht gelöst. Es fehlen tatsächlich immer noch die Nachweise, dass das Geld überwiesen wurde. Wir haben nur die Gutschriftankündigung per Mail bekommen. Der Betrag ist aber nie eingegangen. Es ist auch nicht so dass wir nie Geld bekommen haben in der Zeit als meine Frau noch registrierte Beraterin bei espiritu war. Es gab Unregelmässigkeiten bei den Überweisungen. Die habe ich Frau Birnbaum auch mehrfach aufgelistet in Mails wie auch in mehreren Anschreiben. Wir warten immer noch auf den Nachweis, dass die Beträge so wie sie in den Gutschriften berechnet wurden auch überwiesen werden. Sollte die Buchhaltung von Frau Birnbaum diese Beträge auf ein falsches Konto überwiesen haben, wäre das auch sicherlich wichtig zu wissen für Frau Birnbaum.


27.04.2020 | 08:38
von Ralf Kotters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guten Morgen.
Leider hat sich Frau Birnbaum nach Ihrer schriftlichen Stellungnahme weiterhin nicht mehr gemeldet. Außer den Androhungen die sie ausgesprochen hat ist weiterhin nichts klärendes passiert. Leider verweigert sie sich schon im Ansatz den Sachverhalt durch ganz einfaches überprüfen auf ihrer Seite zu klären.


11.05.2020 | 10:02
von Ralf Kotters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guten Morgen.
Es hat sich in dieser Angelegenheit nichts mehr ergeben. Frau Birnbaum macht in keiner Weise irgendwelche Bemühungen diese Angelegenheit zu klären. Weder die von ihr angekündigten rechtlichen Schritte noch belegbare schriftliche Klärungen. Still ruht der See.


25.05.2020 | 17:45
von Jana Gust | Regelverstoß melden
Da hilft nur eine Strafrechtsanzeige aus allen rechtlichen Gründen. Da Sie nachgewiesen haben, dass mit Kontoauszügen keine GSen erfolgt sind, impliziert dies ein Muster und Vorsatz. Die Dame wird recht schnell ihre Schnoddrigkeit Ihnen gegenüber sein lassen. Vergessen Sie nicht, Ihre Frau kann Rechnungen zzgl. Zinsen ausstellen und notfalls anmahnen lassen per Mahnbescheid. Das pfändet dann das Gericht und Sie bekommen Ihr Geld. Am besten zweigleisig fahren. Nicht einknicken. Das Rechtsmittel ist der Beleg für die GS-Ankündigung. Nicht einschüchtern lassen. LG

04.06.2020 | 16:19
von Ralf Kotters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
Leider ist seitens Frau Birnbaum nichts passiert. Es gibt aber tatsächlich den Hinweis dass es bei Beraterhotline espiritu auch schon andere Fälle gegeben hat die auch tatsächlich vor Gericht gegangen sind. Wegen noch ausstehender Forderungen aber man Abstand nehmen möchte sich hier mit anzuschliessen.


15.06.2020 | 19:35
von Jana Gust | Regelverstoß melden
Papier ist geduldig und die Dame B. weiß das. Sollte sie ein Verfahren zu laufen haben, kann sie ihren Gewerbeschein sowie ihre Plattform zumachen, da sie dann als vorbestraft gilt. Aber das nur so am Rande.



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