Durch Wunderwerk gelöste Beschwerde. | 88 Views | 17.04.2020 | 12:16 Uhr
geschrieben von Danny Müller

Wunderwerk AG (Düsseldorf)

Nach Vertragsrücktritt dubiose Forderungen bis zum Schufa-Eintrag

Bestell-/Kundennummer: 60141517426

Am 01.07.2019 sollte ich an meiner bisherigen Adresse mit Strom beliefert werden. Aufgrund eines beruflich geschuldeten kurzfristigen Umzugs bin ich am 20.04.2019 schriftlich vom Vertrag zurückgetreten.

SCHLAGWORTE

Am 11.11.2019 wurde von EWD Inkasso ein Mahnschreiben verschickt, über eine Forderung von 380,57€ für einen Energieliefervertrag vom 29.07.2019 über den Zeitraum vom 01.07.2019 bis zum 02.07.2019

Ich wurde bis zum 30.06.2019 nachweislich von der EnBW mit Strom beliefert und habe dort auch immer pünktlich meine Abschläge bezahlt.

Auf Schreiben meinerseits, sowie auf eMails wurde bis heute nicht reagiert, stattdessen kam im Januar 2020 ein Brief vom Amtsgericht Hagen mit der offenen Forderung, welcher ich natürlich auch dort widersprochen habe. Seitdem habe ich weder von Wunderwerk AG, noch EWD Inkasso etwas gehört oder gelesen.

Stattdessen muss ich heute mit Erschrecken feststellen, dass ich bei der Schufa mit Gläubiger Wunderwerk AG negativ über einen Betrag von 323,55€ gelistet bin.

Ich gebe der Wunderwerk AG, sowie der EWD Inkasso letztmalig bis zum 30.04.2020 die Gelegenheit, die Forderung zurückzuziehen und dies auch der Schufa mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, werde ich am 04.05.2020 meinen Anwalt einschalten und gegen diese beiden Firmen ein Betrugsverfahren einleiten.

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Meine Forderung an Wunderwerk AG: Bereinigung einer unberechtigten Forderung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.04.2020 | 09:00
Firmen-Antwort von: Wunderwerk AG
Abteilung: Beschwerdemanagement

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind und möchten uns sehr gerne Ihres Anliegens annehmen.

Ein Mitarbeiter aus unserem Beschwerdemanagement wird sich mit Ihnen zeitnah in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Wunderwerk AG

Online Kundenberater

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Kommentare und Trackbacks (1)


30.04.2020 | 11:44
von Danny Müller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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