Von norisbank beantwortete Beschwerde. | 337 Views | 22.04.2020 | 09:22 Uhr
geschrieben von Herr Kaufmann

norisbank GmbH (Berlin)

Hab so die Nase voll! mit Verlaub

Bestell-/Kundennummer: 7190721

Unterschlagung, Nötigung

Ich bin über 60, sehr geduldig und lasse oft fünfe gerade sein.

SCHLAGWORTE

Geht bei Norisbank überhaupt nicht mehr

- bereits vor Jahren mehrfach Aufforderungen bekommen, Konto für restguthaben auf dem zu schliessenden norisbankkonto anzugeben (hatte nicht gekündigt und dies mehrfach mitgeteilt), sah nach beseitigen unprofitabler Kunden aus

- sehr lange nach Ablauf der Gültigkeit der Plastik angefragt, wann wohl eine neue kommt. Da schreiben die glatt, ich hätte nie eine Karte gehabt. Habe kontoauszüge mit Kartennutzung hingeschickt - zack- neue karte kam. Wissentliche und willentliche Schikanierung und wesentliche Leistungsverweigerung der Vertragsleistung

- vor tagen mit der Karten nun problemlos Geldautomat genutzt

- vor weniger Tagen trotz guthaben über 50€ Rücklast telephonrechnung (knapp 30€) logisch stress mit der telefonbude

- vor wenigen Tagen nix mehr mit geldautomat

- vor wenigen Tagen trotz guthaben über 50€ rückbuchung von 8€ (bezahlt mit karte bei post) logisch stress mit post

- vor wenigen Tagen meine fristlose Kontokündigung wegen dieser Vorfälle und Mitteilung Konto für Restguthaben über 50€

- am 16.4. eingang 0.50€ unter "kontolöschung"

- heute eingang Kontoauflösung mit Buchung 0.50€

- ab jetzt online-zugang gesperrt

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Meine Forderung an norisbank GmbH: Sofortige überweisung 100€ (restguthaben+aufwandsentschädigung), kostenfreie kontoauszüge februar 2020 bis heute, (anforderung irs filings vorbehalten)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.04.2020 | 09:22
Firmen-Antwort von: norisbank GmbH
Abteilung: Qualitäts- und Beschwerdemanagement

Guten Tag,

wir bedauern, dass Sie Anlass zur Verärgerung hatten. Ihr Feedback ist für uns wichtig. Deshalb danken wir Ihnen für Ihre offenen Worte. Bei Ihrem Anliegen möchten wir Ihnen gerne weiterhelfen. Schicken Sie uns daher bitte Ihre Kontaktdaten und Ihr konkretes Anliegen in einer E-Mail mit dem Betreff „Social Media“ an qm.noris spider monkey db.com. Unser Qualitätsmanagement setzt sich dann schriftlich mit Ihnen in Verbindung.

Beste Grüße

Ihre norisbank GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


17.05.2020 | 12:58
von Herr Kaufmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Überhaupt nicht gelöst, schreibe noch Norisbank an und gebe Kopie an reclabox.


17.09.2020 | 10:19
von Herr Kaufmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. derzeit Klärung der nicht rechtmässigen Verfügung über Guthaben ohne Wissen des Kontoinhabers


21.09.2020 | 12:23
von Herr Kaufmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Postsendung vom 18.9.2020:

. zu Ihrem Schreiben vom 17. April 2020 in der Angelegenheit 431-7190721 00 sind sind zwischenzeitlich diesseits Recherchen vorgenommen worden, die zum Zwecke der Klärung der Rechtmässigkeit innerhalb dieses Vorganges die Beantwortung einiger Fragen erfordern.

Somit wird ersucht, dem Unterzeichner inhaltlich vollständig zu beantworten:

Wer war konkret zu Zeitpunkt 15. April 2020 Eigentümer des Kontos?

Wer war konkret zu Zeitpunkt 15. April 2020 Inhaber des Kontos?

Wer war konkret zu Zeitpunkt 15. April 2020 Verfügungsberechtigter des Kontos?

Welche konkreten Vertragsbedingungen zum Zeitpunkt 15. April 2020 belegen dieses rechtssicher?

Auf welcher Rechtsgrundlage ist „. Auskehrung und Begleichung der Pfändung. “ erfolgt?

Ist die Rechtmässigkeit dieser bezogenen Grundlage geprüft worden?

Wer konkret (F a m i l i e n n a me, Rufname und ladungsfähige Anschrift) hat die Verfügung über den Betrag i. H.v. 57. 40 Euro zu Lasten des Kontoinhaber Harro Glienke vorgenommen.

Weiter wird mitgeteilt:

Zu keiner Zeit ist diesseits irgend eine Mitteilung über eine Pfändungsabsicht/Pfändung eingegangen.

Die Erstattungsforderung vom 22. April 2020 via reclabox bleibt bestehen.

Die vorbehaltene Schadenersatzforderung vom 2. April 2020 bleibt bestehen.

Zu Klärung der Angelegenheit über das o. g. Beantwortungsersuchen wird für den Eingang diesseits einer Antwort eine angemessene Frist von 10 Kalendertagen nach Zustellung dieses Schreibens gesetzt. Nach Ablauf der Frist ohne Beantwortung wird diesseits eine unautorisierte und strafbare Verfügung über den o. g. Euro-Betrag vermutet und eine entsprechende Prüfung veranlasst.

Für die Mühe wird vorab gedankt, Beantwortung an die Postadresse der o. g. Person wird erbeten.

Hochachtungsvoll




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