VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG (Bonn)
Abo-Falle - unberechtigte Forderungen für nie abgeschlossenes Abo
Bestell-/Kundennummer: 94-231910-36
Ich habe am 17.11.19 ein kostenloses Linux-Startpaket angefordert.
Nun, wie bei scheinbar vielen anderen Kunden auch, kam dann im Januar 2020 eine Rechnung für Linux Insider Ausgaben eines Abos, welches niemals abgeschlossen wurde. Diese Rechnung wurde nicht beglichen, da niemals irgendetwas kostenpflichtig bestellt wurde, geschweige denn ein rechtskräftiger Kaufvertrag geschlossen wurde. So kam dann im März noch eine Rechnung für die nächsten Ausgaben, dann die 1. Mahnung; mittlerweile kam die letzte Mahnung mit der Androhung, die Forderung mit Unterstützung eines Inkassounternehmens durchzusetzen. Einer Datenübermittlung jedweder Art wurde gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz nie zugestimmt, somit ist die Zulässigkeit dieses Schrittes juristisch ebenso sehr fragwürdig.
Es ist weder ein Vertrag gemäß § 312 BGB zustande gekommen, noch wurde beim Bestellvorgang hinreichend darauf hingewiesen, dass Kosten auftreten, wenn man sich nicht meldet. Wäre dies ausreichend gekennzeichnet und nicht nur im „Kleingedruckten“ versteckt, hätte ich niemals dieses Abo abgeschlossen. Daher werde ich keine der geforderten Leistungen bezahlen.
Ich verweise auf das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichtes München vom 16.01.2007 (AZ 161 C 23695/06), das zeigt, dass kein Zahlungsanspruch besteht, wenn nach dem Erscheinungsbild der Internetseite nicht mit einer kostenpflichtigen Leistung gerechnet werden muss und sich die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt. Das Gericht sah eine solche Klausel dann als überraschend und unwirksam.
Sollte meinen unten genannten Forderungen nicht Folge geleistet werden, werde ich juristische Schritte einleiten.
24.04.2020 | 10:09
Abteilung: Kundenzufriedenheit
Guten Tag,
danke, dass sich die Zeit genommen haben Ihr Anliegen zu schildern.
Aufgrund Ihrer Beschwerde habe ich mir Ihren Fall genauer angeschaut.
Es ist vollkommen richtig, dass Sie am 17.11.2019 unser Abonnement "Linux-Insider" online angefordert haben. Auf unserem Bestellformular waren Ihr Widerrufsrecht und unsere Konditionen deutlich lesbar festgehalten und nicht im Kleingedruckten versteckt. Zudem war der Bestellbutton mit den Hinweis "Jetzt bestellen - nach Testzeit kostenpflichtig" versehen.
Es gab somit ausreichend Hinweise auf ein kostenpflichtiges Abonnement. Gerne können wir Ihnen Ihr Bestellformular zusenden uns Sie können sich selbst davon überzeugen, dass genügend Hinweise auf ein kostenpflichtiges Abonnement vorlagen.
Sie haben trotz dieser Hinweise Ihre Bestellung ausgeführt. Daraufhin haben Sie von uns Ihr Startpaket erhalten. Dazu gehörte auch ein Willkommensbrief mit Datum vom 18.11.2019 indem unsere Konditionen und Ihr Widerrufsrecht Ihnen erneut mitgeteilt wurden.
Ihr Verweis auf das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichtes München vom 16.01.2007 (Az 161 C 23695/06) ist für Ihren Fall somit nicht relevant, da eine andere Ausgangssituation vorliegt.
Es erfolgten mehrere Lieferungen an Sie und daraus resultierend eine Rechnungserstellung. Sie haben sich bis heute nicht nie bei uns gemeldet und somit zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt, dass kein kostenpflichtiges Abonnement von Ihnen gewünscht war.
Sicherlich können sie nachvollziehen, dass wir aus diesen Gründen auf Ihre Forderung nicht eingehen werden. Wir möchten jedoch, dass wir Ihren Fall zur Zufriedenheit beider Parteien lösen und bieten Ihnen deshalb aus Kulanz an auf unsere Forderung zu verzichten, wenn Sie uns nachweislich sämtliche Ausgaben, die Sie im Rahmen Ihres Abonnements erhalten haben, innerhalb von 14 Tagen an uns zurücksenden. Sobald uns ein entsprechender Nachweis oder Wareneingang vorliegt, werden wir unsere Forderung umgehend stornieren.
Ihr Abonnement haben wir bereits zu sofort beendet und eine Werbesperre für Ihr Abonnement eingerichtet. Zudem haben wir veranlasst, dass Ihre Daten nicht weitergereicht werden.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns über die E-Mail-Adresse "dialogvnr.de".
Freundliche Grüße aus Bonn
Simon Böhm
Kundenzufriedenheit
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Telefon: 0228 9550-100
Fax: 0228 35 97 69
E-Mail: dialogvnr.de
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Vorstand: Richard Rentrop
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