voxenergie GmbH (Berlin)
Vetragsabschluß ohne Einwilligung des Kunden
Bestell-/Kundennummer: Kd.Nr. 865177/8790196973
Vertragsabschluss ohne Einwilligung des Kunden
Kd.Nr. 865177/8790196973
Ich (81) bekam Oktober 2017 einen Telefonanruf von einer mir unbekannten Dame und Rufnummer, augenscheinlich im Auftrag der Voxenergie GmbH, welche mir Preisvergleiche von Strom vorstellen wollte. Der Zusendung eines Stromvergleiches stimmte ich telefonisch zu. Anstelle von Informationsmaterial erhielt ich von meinem bisherigen Versorger, hier die ENBW, ein Schreiben, in welchen mir mitgeteilt wurde, dass die Belieferung von Strom auf die Voxenergie übergehen würde.
Nahezu parallel bekam ich zwei Schreiben von Voxenergie in welchem ich aufgefordert wurde mittels Stammdatenblatt eine Beauftragung und Wechselvollmacht für Strom und Gas der Voxenergie mit Datum und Unterschrift zu übersenden. Dieser Aufforderung kam ich bis Dato und auch nach mehrmaliger Aufforderung nie nach und es liegt Ihnen somit keine von mir unterzeichnete Beauftragung oder Wechselvollmacht vor.
Ein Telefonanruf bei meinem bisherigen Versorger mit dem Hinweis keine Wechselvollmacht erteilt zu haben, war leider wenig hilfreich. Lediglich der Hinweis auf dieses bekannte und unlautere Geschäftsgebaren seitens der Voxenergie wurde geäußert. Die bisherigen monatlichen Abschlagszahlungen beliefen sich bei meinem alten Versorger auf jeweils 65. – € inklusive Rückerstattung zum Jahresende. Mittlerweile werden von meinem Konto jeweils 129. – € von der Voxenergie abgebucht, obwohl ich nie eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt habe. Es erschließt sich mir leider nicht, wie die Voxenergie an diese Daten auf legale Weise gekommen ist, zeigt jedoch die hohe kriminelle Energie ganz deutlich auf.
Aufgrund meines Alters habe ich die Angelegenheit nun meinen Sohn, Herrn Sautter Frank übergeben.
Meinen abschließenden Forderungen vorangestellt, verbiete ich hiermit ausdrücklich das rechtswidrige Abbuchen von meinem Konto zum 31.05.2020. Sollte im Juni 2020 weiterhin von meinem Konto abgebucht werden, ergeht sofortige Strafanzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft. Zukünftige Abschlussrechnungen sind schriftlich an mich zu übermitteln und werden dann gegebenenfalls und nach eingehender Prüfung von mir beglichen.
Meine Forderung an voxenergie GmbH:
Unverzüglicher und uneingeschränkter Wechsel zur EnBW n. Eingang d. Wechselvollmacht.
Bernd Sautter
13.05.2020 | 08:38
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Sautter,
bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Sie einen gültigen Vertrag abgeschlossen haben.
Grundlage für den gültigen Vertragsabschluss ist der mit Ihnen durchgeführte Tonbandmitschnitt vom 25.10.2017, welcher mit Ihrem Einverständnis aufgezeichnet wurde. Diese Tonbandaufzeichnung beinhaltet sämtliche Vertragsdetails zu Ihrem gewählten Tarif. Zudem wurde dieser von einer unabhängigen Qualitätsabteilung streng kontrolliert und für gut befunden. In dem Gespräch mit Ihnen ging es auch eindeutig um den Abschluss eines Vertrages und nicht um die Zusendung von Informationsmaterial. Alle Details wie die Laufzeit und Arbeits- und Grundpreis wurden von Ihnen deutlich bestätigt.
Im Anschluss an Ihre Auftragserteilung erhielten Sie die Auftragsbestätigung vom 30.10.2017 mit ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Sie keinen Gebrauch gemacht.
Entgegen Ihrer Angaben haben Sie uns mit Ihrem Schreiben vom 21.11.2017 das ausgefüllte Stammdatenblatt und die Rechnung Ihres damaligen Stromanbieters gesendet. Mit Hilfe der übermittelten Unterlagen konnte eine Belieferung beauftragt werden. Mit unserem Schreiben vom 04.12.2017 konnten wir Ihnen den Liefertermin (01.07.2019) bereits bestätigen. Auf die Laufzeiten von anderen Stromverträgen haben wir dabei keinen Einfluss.
Bezüglich Ihrer Beschwerde teilen wir Ihnen weiterhin mit, dass Sie uns am 17.12.2019, daher nach Beginn der Belieferung, mit einer Tarifänderung beauftragt haben. Wieder wurden Ihnen sämtliche, vertraglich relevante Details genannt und Sie haben diese bestätigt. Auch hierzu erhielten Sie eine Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung. Auch unter Berücksichtigung des Tarifwechsels gehen wir davon aus, dass Ihnen Ihr Vertragsabschluss mit voxenergie bewusst ist. Und, da es sich um einen Tarifwechsel handelt, dass es nicht nur um die Übermittlung von Informationsmaterialien ging.
Am 24.03.2020 haben Sie uns erneut einen Auftrag erteilt. Für den Auftrag der Laufzeitverlängerung liegt ein Widerruf vor. Der Auftrag wurde entsprechend storniert und die Laufzeitverlängerung nicht eingetragen.
Ein Grund, der zur Anfechtung des Vertrages berechtigt, liegt hier nicht vor. Der Vertrag wurde ordnungsgemäß abgeschlossen und die Belieferung auftragsgemäß veranlasst.
Ihrem Wunsch entsprechend wurde das Lastschriftverfahren beendet. Wir bitten daher um die selbstständige Überweisung der monatlichen Abschläge.
Wir hoffen Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
Beschwerde ist gelöst