voxenergie GmbH (Berlin)
Verstoß gegen Telefonwerbung und genötigter Vertragsabschluss
Bestell-/Kundennummer: 8790258210
Ich wurde von einem Mitarbeiter von voxenergie angerufen und auf günstige Stromtarife aufmerksam gemacht. Woher diese Firma meine Nummer hat - keine Ahnung.
Ich stimmte zu Informationsmaterial über Stromtarife zu bekommen.
Statt dessen bekam ich am 04.04.2020 eine Kündigungsbestätigung meines Versorgers ENBW.
Am 03.04.2020 schrieb mir voxenergie, dass ich noch keine Rechnung meines Voranbieters eingereicht habe.
Auf meine telefonische Nachfrage bei ENBW wurde mir mitgeteilt, dass die Kündigung rechtens wäre. Obwohl ich Nichts unterschrieben habe und auch nur Info-Material angefordert hatte.
Mit Schreiben vom 10.04.2020 habe ich bei voxenergie um Erläuterung der Angelegenheit gebeten und ausdrücklich nochmals mitgeteilt, dass ich keinesfalls einen Vertrag mit voxenergie wünsche.
Die Antwort von voxenergie vom 23.04.20 bestätigt, dass ich keine Vertrag unterschrieben habe.
Es wurde jedoch behauptet, dass ich eine Vertragsbestätigung am 11.03.2020 mit Widerufsbelehrung erhalten hätte und nicht widerrufen habe.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Dies stimmt nicht. Ich habe keine Vertragsbestätigung erhalten.
Aber selbst wenn dies der Fall wäre - ich habe zu diesem Zeitpunkt keinen Vertrag telefonisch abgeschlossen, sondern nur Infomaterial angefordert.
Die telefonische Kontaktaufnahme gegen meine Wunsch ist schon rechtlich bedenklich und meiner Meinung nach ein Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften.
Die Umdeutung der Zustimmung zur Zusendung von Werbematerial in einen Vertragsabschluss ist für mich betrügerisch und keinesfalls hinzunehmen.
Ich verlange deshalb die Bestätigung, dass kein Stromlieferungsvertrag mit voxenergie vorliegt, damit ich dies meinem Vorversorger mitteilen kann.
Sollte voxenergie auf den von mir nicht abgeschlossenen Vertrag pochen, dann muss ich meinen Rechtsanwalt, den Verbraucherschutz und die Bundesnetzagentur auf dieses fragwürdige Vorgehen von voxenergie hinweisen und rechtliche Schritte einleiten.
13.05.2020 | 08:35
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass ein Vertragsverhältnis mit unserem Unternehmen besteht.
Grundlage für den gültigen Vertragsabschluss ist der mit Ihnen durchgeführte Tonbandmitschnitt vom 09.03.2020, welcher mit Ihrem Einverständnis aufgezeichnet wurde. Diese Tonbandaufzeichnung beinhaltet sämtliche Vertragsdetails zu Ihrem gewählten Tarif. Zudem wurde dieser von einer unabhängigen Qualitätsabteilung streng kontrolliert und für gut befunden. In dem Gespräch mit Ihnen ging es auch eindeutig um den Abschluss eines Vertrages und nicht um die Zusendung von Informationsmaterial. Alle Details wie die Laufzeit und Arbeits- und Grundpreis wurden von Ihnen deutlich bestätigt.
Den Vorwurf, Sie unerlaubt telefonisch kontaktiert zu haben, weisen wir ebenfalls als unbegründet zurück. Die erforderliche Einwilligung zugunsten unseres Unternehmens lag vor, andernfalls wäre eine telefonische Kontaktierung für werbliche Zwecke nicht erfolgt.
Zudem liegt Ihre Willenserklärung für den Auftrag vor. Aus der von Ihnen bestätigten Nachricht, geht eindeutig hervor, dass wir für Sie Ihren Auftrag einrichten und Ihren aktuellen Stromvertrag kündigen. Wir können daher davon ausgehen, dass Sie den Auftrag bewusst abgeschlossen haben.
Im Anschluss an Ihre Auftragserteilung erhielten Sie die Auftragsbestätigung vom 12.03.2020 mit ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Sie keinen Gebrauch gemacht.
Richtig ist weiterhin, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen sehr häufig Verträge ohne Wahrung der Schriftform zustande. Ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Aufgrund der dargelegten Auftragserteilung ist eine Unterschrift auf der Auftragsbestätigung für die Wirksamkeit des Vertrages nicht notwendig.
Bezüglich Ihrer Beschwerde teilen wir Ihnen weiterhin mit, dass Sie uns am 24.04.2020 mit einer Tarifänderung beauftragt haben. Wieder wurden Ihnen sämtliche vertraglich relevante Details genannt und Sie haben diese bestätigt. Auch hierzu erhielten Sie eine Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung. Auch unter Berücksichtigung des Tarifwechsels gehen wir davon aus, dass Ihnen Ihr Vertragsabschluss mit voxenergie bewusst ist. Und, da es sich um einen Tarifwechsel handelt, dass es nicht nur um die Übermittlung von Informationsmaterialien ging.
Ihre Onlinebeschwerde haben wir als Widerruf für Ihren zweiten Auftrag berücksichtigt. Der zweite Auftrag zur Tarifänderung wurde daher storniert.
Ein Grund, der zur Anfechtung des Vertrages berechtigt, liegt hier nicht vor. Der Vertrag wurde ordnungsgemäß abgeschlossen und die Belieferung auftragsgemäß veranlasst.
Wir hoffen Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
Somit ist kein wirksamer Vertrag zustandegekommen - egal welche Unwahrheiten von die Firma behauptet werden.
Die ominöse Tarifumstellung vom 24.04.20 wurde seitens der Firma storniert.
Da alle Vorgänge vor diesem Datum auf der unerlaubten, widerrechtlichen telefonischen Kontaktaufnahme beruhen, sind diese unwirksam. Somit ist kein Vertrag zustandegekommen und ich weigere mich mit Voxenergie einen Stromlieferungsvertrag durchzuführen. Unerlaubte Telefonwerbung - Cold Calls - sind bußgeldbewährt. Gegen die Firma Voxenergie liegt auch schon ein Urteil eines Berliner Gerichts vor, dass die bei mir angewandte Vorgehendsweise verurteilt.
Sollte die Firma den vermeindlichen Vertrag nicht sofort zurücknehmen, dann sehe ich mich gezwungen, die Bundesnetzagentur und den Verbraucherschutz, sowie auch das entsprechende Gericht in Berlin zu benachrichtigen.
Ich verlange die sofortige Stornierung des vermeindlichen Vertrags.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Vielleicht muss ich erst die Bundesnetzagentur und den Verbraucherschutz informieren bzw. ein Schlichtungsverfahren anfordern.
Das Unternehmen arbeitet wohl auf diese linke Tour.
Ich warte noch bis zum 15.06.20 ab, wenn dann diese Farce nicht von Voxenergie beendet wird, dann folgt Bundesnetzagentur-Beschwerde, Klage.
danach geht eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur und der Anwalt wird tätig. Zudem wurde der Firma jegliche Tätigkeit - also Stromlieferung, Abbuchung vom Bankkonto. untersagt.
bzw. Bundesnetzagentur und Anwalt hat Voxenergie den Vertrag storniert.