Durch EDEKA ZENTRALE gelöste Beschwerde. | 716 Views | 13.05.2020 | 21:37 Uhr
geschrieben von Peter Klaiber

EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG (Hamburg)

Eingangskontrolle

Ich war heute gegen 8:00 Uhr beim Einkaufen in Ihrem EDEKA-Markt in 89420 Höchstädt.

Mir wurde der Zutritt zu Ihrem Markt ohne Einkaufswagen verboten, ich finde es ist eine Unverschämtheit von diesen sogenannten Möchtegern-Kontrolleuren gezwungen zu werden, nur mit einem Einkaufswagen den Markt betreten zu dürfen, obwohl ich wie jeden Samstag hier einkaufe.

Heute wollte ich aber nur einen Blumenstrauß und in der Bäckerei frische Brötchen holen. Ihre Mitarbeiter sollten sich lieber an die Hygienevorschriften halten, (oder gibt es bei Ihnen keine Hygienevorschriften?).

Ist es normal, dass die Verkäuferinnen in der Fleisch- bzw. Wurstabteilung ohne Schutzhandschuhe Fleisch, Wurst oder Käse einfach so ohne in die Hände nehmen, um die Ware zu schneiden? Ich für meinen Teil werde in diesen Markt nie mehr einkaufen.

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Meine Forderung an EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG: Hygiene-vorschriften bzw. freundlicheren Umgang mit den Kunden!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


14.05.2020 | 08:09
von Oliver Liebl | Regelverstoß melden
Der Laden hat das Hausrecht und wenn es Ihnen nicht passt gehen Sie wo anders hin. Einen Verlust werden Sie wohl eher nicht darstellen bei ihrem Verhalten.

14.05.2020 | 10:00
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Neben dem Hausrecht (Thema Einkaufswagen) sollte es mittlerweile hinlänglich bekannt sein, dass es hygienischer ist mit gewaschenen Händen frische Ware zu verarbeiten anstatt mit Handschuhen. Und das schon so viele Jahre. Bitte einmal informieren

15.05.2020 | 07:27
von Sebastian Nitschke | Regelverstoß melden
Zum Thema Einkaufswagenpflicht:
Da will Sie keiner ärgern!

Die Geschäfte sind in Zeiten von Corona per Gesetz verpflichtet nur eine bestimmte Anzahl Kunden zeitgleich in den Markt zu lassen.
In NDS/HB ein Kunde je 10m² Verkaufsfläche.
Um dies zu realisieren wird die Anzahl der verfügbaren Einkaufswagen auf die passende Kundenanzahl reduziert (700m² Fläche -> 70 Kunden -> 70 EKW).
So können nur Kunden mit EKW in den Markt und wenn keine mehr verfügbar sind, muss gewartet werden.
Gehen Kunden ohne Wagen in den Markt, kann im schlechtesten Fall die zulässige Personenanzahl überschritten werden und wenn das raus kommt darf der Betreiber eine saftige Strafe zahlen.

21.05.2020 | 09:19
von Peter Klaiber gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


07.11.2020 | 07:12
von Christina Ruppert | Regelverstoß melden
Zwar schon gelöst aber trotzdem nochmal ne kleine Randinfo:
Nein, in einer Metzgerei ist es - egal ob Corona oder nicht - keine Pflicht, Handschuhe zu tragen.
Einfachste Begründung ist:
Man wäscht sich öfter die Hände, als Handschuhe zu wechseln, weil man die Unreinheiten, Schmutz, Fett, Fleischsaft etc. auf der Haut eher spürt als auf einem Handschuh.
Und tatsächlich hat das Gesundheitsamt vielen Metzgereien sogar Flyer mit Informationen gegen "Warum wir in der Fleischerei keine Handschuhe tragen", die für Kunden ausgelegt wurden.
Natürlich DARF ein Mitarbeiter aber Handschuhe tragen, wenn er das möchte bzw. ein Kunde dies explizit verlangt.

Und ja, der Laden hat Hausrecht, er kann seine Hausordnung festsetzen und wer damit ein Problem hat, muss da ja nicht einkaufen. Wobei bei uns in der Gegend 98% aller Läden eine Einkaufswagenpflicht eingeführt haben, das gilt dann eben auch für ALLE Kunden, auch dann, wenn sie nur 2 Bananen einkaufen wollen.



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