Durch Otto (GmbH KG) gelöste Beschwerde. | 194 Views | 20.05.2020 | 18:29 Uhr
geschrieben von Walter Fürste

Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)

Werter Kunde, arbeiten Sie sich gern an uns ab.

Bestell-/Kundennummer: Kdnr.: 16919745

Mails und Fax ignorieren ist auch eine Methode, wenn auch eine sehr fragwürdige.

Am 07.05.2020 wurde ein Widerruf zu zwei Lieferungen (23:12 Uhr an Fax-Nr.: +494036033030 / 23:24 Uhr an service spider monkey otto.de) versandt und ist nachweislich bei der OTTO (GmbH & Co KG) eingegangen. Eine erste Reaktion erfolgte am 10.05.2020 mit einem Rücksendelabel für eine Sendung (normales Paket) und dem Hinweis, dass dieses am 11.05.2020 von Hermes abgeholt wird.

SCHLAGWORTE

Damit setzt man schon mal voraus, dass Kunde einen ganzen Tag wartet, bis irgendwann eine Hermes-Bote kommt. Der dann aber nicht kommt.
Zweiter Teil des Widerrufs – betreffend eine Sendung aus 6 (in Worten: sechs) Paketen mit einem Gesamtvolumen von ca. 6m³ (Ausmaße also 2 x 2 x 2 m - somit Speditionsware) wird nicht einmal erwähnt.
Reklamation dazu am 11.05.2020 (nach dem nichts abgeholt wurde) und die Bitte den Vorgang nun vollständig und unverzüglich zu bearbeiten.
Reaktion auf dieses Mail am 13.05.2020 mit dem üblichen „sorry, wenn wir dieses Mal nicht ganz so schnell mit unserer Antwort waren. Aktuell erreichen uns sehr viele E-Mails“
und der Mittteilung:
„Wie ich in Ihrem Kundenkonto ersehen kann, ist Ihr Anliegen bereits erledigt. Wenn nicht: Melden Sie sich bitte bei mir. “
Diese Rückmeldung erfolgte am 13.05.2020 und ca. eine Stunde nach Eingang des Mails meine Rückantwort (mit Fax an 040 - 3603 3030 und Mail an service spider monkey otto.de) und der Mitteilung, dass nichts erledigt ist und ich erneut die unverzügliche Abholung der Lieferung erwarte, da diese Bezüglich des Volumens in einer Wohnung seit einer Woche zur Zumutung wird.

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Diese Reklamation ist bis heute - 16.05.2020 - weder beantwortet, noch wurde etwas unternommen das Problem zu lösen.
Eine heute versandte Erinnerung und Aufforderung zur unverzüglichen Erledigung ist offen, da weder der Eingang bestätigt wird, noch sonst eine Reaktion erfolgte.
Eine derartige Ignoranz seitens der OTTO (GmbH & Co KG) empfinde ich schon als dreist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei Bestellung und Bezahlung mit PayPal - der Gesamtbetrag in vierstelliger Höhe - am 13.04.2020 komplett eingezogen wurde und zig Einzellieferungen über Wochen danach erfolgten. Somit Vorkasse, „zinsloses Darlehen“ ohne Vereinbarung und jetzt Verschleppung der Retoure und somit Vorenthalt der Rückzahlung.
Ich fordere Sie hiermit erneut zur unverzüglichen Erledigung und Abholung der mit Widerruf vom 07.05.2020 angemeldeten Ware auf.

Zu Ihrem Hinweis das „Aufgrund der aktuellen Situation kann die Gutschrift Ihrer Rücksendung bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Geduld. “ Wiederspreche ich hiermit ausdrücklich.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Verschleppung eines Retourenantrages und des seit Wochen vor Lieferung eingezogenen Kaufpreises – weitere Wochen einzufordern ist absolut inakzeptabel und ich werde nicht zögern hier ggf. Rechtschritte zu prüfen.
Ich erwarte nunmehr eine Erledigung innerhalb der kommenden 48 Stunden.
Samstag 16. Mai 2020 – 13:45 Uhr

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Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG): Unverzüglichen Erledigung und Abholung der mit Widerruf vom 07.05.2020 angemeldeten Ware.


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


29.05.2020 | 14:44
von Walter Fürste noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen gibt es nach etlichen weiteren Mails und Faxe (n) endlich eine Rückmeldung und es ist sogar ein Telefonkontakt zustande gekommen. Unendliche Entschuldigungen, dass das alles etwas schief gelaufen. usw. usf.
Die Ware ist nach zwei Wochen endlich abgeholt, aber wohl noch nicht angekommen (?) somit natürlich nicht vereinnahmt und dann sind wir schon wieder bei OTTO und der dort gängigen Routine. Aussage: „… das dauert, bis drei Wochen“ (zwischen den Zeilen: Warum kaufen Sie auch bei OTTO, damit muss man rechnen).! Rechnungen und bisherige Gutschriften ein wahres Abenteuer da was nachvollziehen zu können. Aussage OTTO: "Sie haben sich doch für papierlos entschieden. „na Klasse, jetzt entschuldige ich mich am besten noch dafür, dass OTTO es nicht fertig bringt nachvollziehbare Rechnungen online zu liefern.
Da hilft auch wenig, dass man (ausnahmsweise) – zusätzlich die Papierversion mit Mail liefert (also auch papierlos).
Es ist schon erstaunlich was sich heutzutage so alles am Markt hält und wie schmerzfrei offensichtlich andere sind.
Wie hieß es vor Jahren „OTTO versaut Hamburg“ - da hat aber einer mächtig untertrieben … hier ist Branchen-Scham angesagt!


30.05.2020 | 18:29
von Tanja Siebert | Regelverstoß melden
Papierrechnung ist gesetzliche Pflicht des Händlers. Auf jeden Fall, auch wenn man (irrtümlich?) zunächst einer elektronischen Rechnung, als PDF-Datei, zugesetimmt hat, muss jeder online-Händler auf Wunsch des Kunden eine Papierrechnung zuschicken. Das ist die gesetzliche Pflicht.

Kunden haben Anspruch auf Papierrechnung | SRD …
https://www.srd-rechtsanwaelte.de/blog/kunden-haben-anspruch-auf-papierrechnung/
BGH, Urteil vom 09.10.2014 - Az. III ZR 32/14: Keine zusätzlichen Kosten für Papierrechnung. In einem neuen Urteil hat der BGH nochmals klargestellt, dass trotz digitaler Abrufmöglichkeit für die zusätzliche Zusendung einer Rechnung in Papierform jedenfalls dann kein gesondertes Entgelt erhoben werden darf, wenn der Rechnungssteller seine Produkte nicht ausschließlich über das.

30.05.2020 | 18:31
von Tanja Siebert | Regelverstoß melden
Kunden haben Anspruch auf Papierrechnung | SRD …

https://www.srd-rechtsanwaelte.de/blog/kunden-haben-anspruch-auf-papierrechnung

BGH, Urteil vom 09.10.2014 - Az. III ZR 32/14: Keine zusätzlichen Kosten für Papierrechnung. In einem neuen Urteil hat der BGH nochmals klargestellt, dass trotz digitaler Abrufmöglichkeit für die zusätzliche Zusendung einer Rechnung in Papierform jedenfalls dann kein gesondertes Entgelt erhoben werden darf, wenn der Rechnungssteller seine Produkte nicht ausschließlich über das.

12.06.2020 | 16:16
von Walter Fürste gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit dem Ausdruck des größten Bedauerns, dass der Vorgang nicht wie zu erwarten wäre gleich korrekt bearbeitet wurde.
Mag sein - doch glauben mag ich es nicht ganz, da doch auch die Abwicklung zur Lösung des Problems immer mit dem Unterton "da hat wohl der Kunde versagt" erfolgte. Sei's drum - erledigt.




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