Durch 180kmh - Inh. Renee Willms endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 252 Views | 21.05.2020 | 21:11 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8386911

180kmh - Inh. Renee Willms (Bad Salzuflen)

Proteinpulver abgelaufen - keine Rücknahme!

Bestell-/Kundennummer: Amazon-Bestellung 305-3706992-4195531

Ich habe einen Proteinpulver vom Verkäufer "180kmh" über Amazon.de gekauft.

Dieses ist bereits abgelaufen, obwohl lt. Gültigkeitsdatum dieser bis Juni 2021 verzehrbar sein muss.

Der Verkäufer weigert sich trotzdem, den Kaufpreis mir zu erstatten bzw. den Artikel zurück zu nehmen.

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Meine Forderung an 180kmh - Inh. Renee Willms: Erstattung des Kaufpreises und offizielle Entschuldigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.05.2020 | 11:11
Firmen-Antwort von: 180kmh - Inh. Renee Willms
Abteilung: --

Der Kunde hat bei uns eine Dose Proteinpulver gekauft, die zum Zeitpunkt der Lieferung ein MHD von knapp 2 Jahren hatte. Das MHD bezieht sich aber auf nicht geöffnete Lebensmittel. Der Kunde hat das Produkt aber vor fast einen Jahr geöffnet und wundert sich nun, dass das Pulver verklumpt bzw. nicht mehr nutzbar ist. Logischerweise zieht das Pulver nach einigen Monaten Feuchtigkeit aus der Luft und kann verderben. Ist nicht anders als bei anderen Lebensmitteln auch. Kekse, die ich z. B. vor 4 Wochen geöffent habe sind auch nicht mehr frisch und knackig; )

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Kommentare und Trackbacks (4)


22.05.2020 | 12:29
von ReclaBoxler-8386911 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sollte die Packung nicht wieder verschließbar sein, wäre es mit der Feuchtigkeit richtig (was der Verkäufer hier zum Ausdruck gebracht hat). Es ist jedoch stets zu berücksichtigen, dass Proteinpulver in einer Verpackung geliefert wird, welche hermetisch wieder verschließbar ist. Somit ist ein Produkt, welche in einer derartigen Verpackung angeboten wird, jahrelang verzehrbar.

Außerdem hat der Proteinpulver keine Hinweise sowie keine Anmerkungen lt. denen der Pulver nach einiger Zeit (längst vor dem Haltbarkeitsdatum) nicht mehr verzehrbar sein sollte. Daher liegen die Voraussetzungen der Anfechtbarkeit wegen Irrtums nach § 119 BGB stets vor. Somit ist der Kaufvertrag jedenfalls anfechtbar.


25.05.2020 | 13:21
von ReclaBoxler-8386911 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.06.2020 | 15:00
von ReclaBoxler-8386911 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.06.2020 | 15:37
von ReclaBoxler-8386911 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Lösung! Für mich sieht es so aus, als ob der Verkäufer keine Haftung übernehmen würde, und die Verantwortung auf mich schieben wollte. Zu Schade!




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