Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 179 Views | 27.05.2020 | 11:16 Uhr
geschrieben von Ilka Le

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Doppelte Abrechnung der Jungfahrergebühr

Bestell-/Kundennummer: 17716356

Im Februar habe ich einen Mietwagen über Check24 für eine Amerika-Rundreise gebucht. Aus der Buchung ging eindeutig hevor, dass eine Jungfahrergebühr bereits im Preis inkludiert sei. Durch entsprechende Filter bei der Suche über Check24, sollten sowieso nur solche Angebote zur Auswahl stehen. Soweit so gut.

SCHLAGWORTE

Als man dann am 05.03 in Los Angeles den Mietwagen in Empfang nehmen wollte, wurde man leider durch die Jungfahrergebühr böse überrascht. Laut Vermieter Dollar sei nicht im Vertrag hinterlegt, dass diese bereits abgedeckt wurde. Daher solle man sich an Check24 wenden, die einem die Gebühr wieder erstatten würden. Stattliche 630 Euro!

Gesagt getan. Ich reichte sodann auch eine Reklamation bei Check24 ein, mitsamt aller erforderlichen Daten. Per E-Mail wurde mir eine baldige Abwicklung und Erstattung zugesichert.

Nun warte ich seit dem 25.03 auf die Erstattung der horrenden Jungfahrergebühr. Zwischenzeitlich habe ich mich natürlich bei Check24 per E-Mail erkundet, wurde aber vertröstet mit der Bitte um Geduld, da man noch auf die Rückmeldung des Vermieters warte. Dies ist schön und gut, allerdings ist doch Check24 mein Vertragspartner. Ich als Verbraucher habe definitiv nicht zu verantworten, dass die Jungfahrergebühr letztendlich nicht im Voraus bezahlt wurde, da dies eindeutig aus dem Mietwagenvoucher von Check24 als 'inkludiert' hevorging.

So viel Verständnis ich auch für die aktuelle Corona-Situation habe, nach zwei vollen Monaten geht einem doch die Geduld aus, da man schon befürchtet auf dem Geld sitzen zu bleiben. 630 Euro ist nicht gerade eine geringe Summe und nicht jeder kann das mal eben so wegstecken.

Ich bitte daher um eine zeitnahe Erstattung der Jungfahrergebühr!

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Erstattung der doppelt Berechneten Jungfahrergebühr


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.05.2020 | 15:12
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Gerne prüfen wir Ihr Anliegen und haben Ihnen zum weiteren Vorgehen eine separate E-Mail geschickt. Bitte überprüfen Sie hierfür Ihr Postfach.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie vielmals um Entschuldigung.

Beste Grüße

David, CHECK24 Mietwagen

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Kommentare und Trackbacks (6)


30.05.2020 | 19:55
von Ilka Le noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.06.2020 | 08:02
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir haben Ihr Anliegen am 28.05.2020 über unseren Eskalationskontakt an die nächst höhere Instanz getragen.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt uns hierzu leider noch keine Rückmeldung vor. Wir versichern Ihnen jedoch, dass wir um einen positiven Ausgang in Ihrem Sinne bemüht sind.

Sobald uns die entsprechenden Neuigkeiten erreichen, setzen wir uns selbstverständlich mit Ihnen in Verbindung.

In der Zwischenzeit stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Beste Grüße

David, CHECK24 Mietwagen



06.06.2020 | 08:39
von Ilka Le noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.06.2020 | 14:36
von Ilka Le noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.06.2020 | 15:14
von Ilka Le noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.07.2020 | 17:07
von Ilka Le gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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