Durch HORNBACH-Baumarkt gelöste Beschwerde. | 291 Views | 03.06.2020 | 20:13 Uhr
geschrieben von Der Göttliche

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft (76879 Bornheim)

Hornbach wird bezüglich Garantie- Reparatur nicht tätig

Bestell-/Kundennummer: 35953539

Am 25.04.2018 wurde bei Hornbach ein Akkurasenmäher erworben.

SCHLAGWORTE

In der entsprechenden Beschreibung sowie in der dem Gerät beiliegenden Originalbetriebsanleitung wurde eine Garantiedauer von drei Jahren zugesagt.

Im April 2020 trat ein Schaden auf, welcher mit Datum vom 18.05.2020 mit der Bitte um Reparatur an die Hornbach AG gemeldet wurde. Hierauf erhielt ich von dieser Firma sehr zeitnah (19.05.2020) ein Schreiben mit dem Betreff "Referenz #35953539: Garantie Ablauf" sowie dem Hinweis auf die Hornbach- Garantiebedingungen. Von irgendeinem Bezug auf meine Bitte um Reparatur bis zum heutigen Tage keine Spur.

Abgesehen davon, dass jede seriöse Firma auch bei zweijähriger Garantie wegen der paar Tage kulanterweise die Instandsetzung durchgeführt hätte, wird bei Hornbach einfach im Betreff geschrieben "Garantie Ablauf" und weiter passiert nichts.

Ich fühle mich hier ganz einfach um die zugesagte Garantie betrogen und fordere eine umgehende sowie für mich kostenfreie Reparatur von Hornbach. Dies gilt umso mehr, als dass es sich bei dem defekten Teil um ein absolut minderwertig verarbeitetes Teil aus minderwertigstem Material handelt.

Ich erwarte eine unverzügliche Reparatur im Rahmen der Garantie sowie Lieferung des Original- Messers in Original- Größe.

Da es sich bei einem Rasenmäher um einen saisonabhängig benötigten Artikel handelt bringt mich eine etwaige Reparatur irgendwo weit in der Zukunft keineswegs weiter.

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Meine Forderung an HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Unverzügliche Reparatur und Austausch der unpassenden Teile oder Rückabwicklung der Käufe und Erstattung des Kaufpreises


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


04.06.2020 | 08:23
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Lesen Sie bitte folgenden Artikel und entscheiden Sie selbst, wer in Ihrem Fall Recht hat. Ich persönlich jedenfalls gebe hier Hornbach zu 100 % Recht: https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

13.06.2020 | 21:28
von Rüdiger | Regelverstoß melden
Ich verstehe nicht, was der Händler, mit einer Garantie vom Hersteller zu tun hat?

25.06.2020 | 12:34
von Der Göttliche gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Natürlich hat Hornbach keine zeitnahe Reparatur vorgenommen.
Trotzdem haben sie sich bequemt, den Mäher anzunehmen und zum Hersteller zu schicken.
Das bedeutet aber, dass dieses Teil in dieser Saison nicht mehr zum Einsatz kommen wird.
dafür wurde diese Maschine ganz sicher nicht erworben.
Das Ärgerliche ist, dass dieser Defekt vermeidbar gewesen wäre, wenn man nicht billigsten Schrott verbaut hätte.
Überlegt euch, ob ihr nicht ein paar Euronen mehr ausgebt und dafür einen Rasenmäher zu Hause statt in der Werkstatt habt.


13.09.2020 | 17:49
von Der Göttliche | Regelverstoß melden
Dieter Bopp als Berufskommentator weiss alles besser und dass Rüdiger nichts versteht ist offensichtlich.

13.09.2020 | 17:51
von Der Göttliche | Regelverstoß melden
Der Rasenmäher ist zwischenzeitlich aus der kostenfreien Garantie- Reparatur zurück.



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