RSD Reise Service Deutschland GmbH (Kirchheim bei München)
All-Inclusive-Erstattung trotz Reiseabbruch durch RSD verweigert
Bestell-/Kundennummer: VN-11092822-DE
Reiseleitung stellt keine Quittung für Barzahlungen aus, RSD verweigert Kostenerstattung
Meine Mutter und ich waren im März mit RSD auf Kreta.
Dies war bereits unsere 3. RSD-Reise.
Wie üblich, haben wir für Ausflüge und optionale Buchungen wie Halbpension oder All-Inclusive (in diesem Fall) für das Hotel der Verlängerungswoche bar bezahlt. Auch diesmal gab es dafür von der Reiseleiterin keine Quittung, sondern nur ein entsprechend farbiges Armband, das dem Hotel signalisieren sollte, auf welche Verpflegung wir Anspruch hatten.Als RSD unsere Reise 6 Tage vorzeitig wegen Corona abbrach, informierte die Reiseleiterin vor Ort uns, wir würden eine Erstattung erhalten, müssten uns deshalb jedoch direkt an RSD wenden. Die Reiseleiterin verfügt über die Liste aller Gäste und welche Verpflegung diese gebucht und bezahlt haben. In den letzten 2 Monaten habe ich 4 x mit dem RSD-Kundendienst korrespondiert und mehrfach telefoniert. Jedes Mal hieß es, man müsse erst auf Rückmeldung der Reiseleiterin warten. Am Wochenende kam eine Mail, in der ein Zahlungsnachweis verlangt wurde, den ich nur indirekt als Scan des All-Inclusive-Armbands einreichen konnte, da die Reiseleiterin ja keine Quittungen ausstellte. Ohne Zahlungsnachweis verweigert RSD die Erstattung von fast 500 EUR!
Ich bin absolut empört über diese Behandlung.