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106 Views | 15.06.2020 | 23:16 Uhr
geschrieben von Rudolf Gillert
Bestell-/Kundennummer: 3163A3339
Verstoß gegen eigene AGB. Verweigerung mit System, um 15 Prozent zu sparen?
Meinen Stromvertrag bei Enstroga habe ich fristgerecht zum Ende der einjährigen Mindestvertragslaufzeit gekündigt.
Enstroga hat die Kündigung eigenmächtig um 6 Wochen vorgezogen und somit gegen die eigenen Vertragsbestimmungen (Mindestvertragslaufzeit) verstoßen. Trotz sofortiger, mehrfacher Hinweise auf den Verstoß konnte oder wollte man den Termin nicht ändern. Das Ergebnis dieser Weigerung ist der Wegfall des Neukundenbonus in Höhe von 15 Prozent, wegen nicht Einhaltung der Kündigungsfrist meinerseits.
Es entsteht der Eindruck, dass dies bewusst so gehandhabt wird, um diesen Bonus nicht gewähren zu müssen.
Meine Forderung an ENSTROGA AG:
Neue Abschlussrechnung mit 15 Prozent Neukundenbonus
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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