Durch real,- SB-Warenhaus gelöste Beschwerde. | 354 Views | 14.06.2020 | 19:54 Uhr
geschrieben von I. Schwab

real,- SB-Warenhaus GmbH (Kempten)

Keine Rückgabe von TV im Realmarkt

Vor 2 Woche habe ich einen Fernseher im Real Markt in Kempten gekauft.

Heute wollte ich ihn zurückgeben, weil das Bild nicht meinen Vorstellungen entsprochen hat.

Ja was soll ich sagen, "das geht nicht bei Real".

Man wird darauf verwiesen, dass man Elektrogeräte nicht so einfach zurückgeben kann,

das Personal ist unfreundlich und auch ungeschult.

Bei der Nachfrage um die AGB´s meinte man, dass sie keine haben.

Auch der Geschäftsführer konnte mir keine geben, weil nicht vorhanden.

Der Fernsehr wird jetzt zur Reparatur eingeschickt, warum?

Er ist nicht kaputt, ich wollte nur mein Geld zurück, Dauer unbestimmt aber mindestens 4 Wochen.

So kann man kein Geschäft führen und ganz ehrlich, einkaufen werde ich da ganz bestimmt nie wieder was.

Wundert es wenn solche Firmen Pleite gehen, mich nicht!

Solche Geschäfte braucht man nicht!

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Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus GmbH: Rückerstattung von 299,--


Firma hat geantwortet nach 2 Monate nach 2 Monate
14.08.2020 | 09:13
Firmen-Antwort von: real,- SB-Warenhaus GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte/r Kundin/e,

es freut uns sehr, dass der Sachverhalt gelöst werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr real Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (4)


15.06.2020 | 18:20
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Ich kann hier keinen Fehler seitens real feststellen. Im stationären Handel gibt es kein Rückgaberecht bei Nichtgefallen. Lediglich Gewährleistungsansprüche können Sie geltend machen. Das wäre bei einem Defekt der Fall. AGBs haben damit übrigens nichts zu tun

19.06.2020 | 16:37
von ReclaBoxler-3417311 | Regelverstoß melden
Wie Corey Taylor schon erwähnte, man hat kein Rückgaberecht bei Stationärem Handel; Ausnahmen gibt es und aus Kulanzgründen machen es einige Läden, aber es gibt kein Recht darauf.

AGB hingegen müssen aushängen, sonst gelten die gesetzlichen Standards. Das hilft in dem Fall aber auch nicht.

Normalerweise ist real kulant, ich hatte schon 1-2 Artikel zurückgegeben, allerdings muss man dazu freundlich sein, woran es hier vermutlich gefehlt hat.

23.06.2020 | 13:44
von Andre Burghardt | Regelverstoß melden
Es gibt kein Rückgaberecht bei "Nichtgefallen". Wenn das gerät einen groben Mangel aufweist dann ist das was anderes.

Sie hätten sich das Gerät vorher zeigen lassen sollen oder kaufen sie auch ein Auto ohne vorher Probe zu fahren?

27.07.2020 | 07:27
von I. Schwab gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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