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105 Views | 16.06.2020 | 17:16 Uhr
geschrieben von Rudolf Gillert
Bestell-/Kundennummer: 3163A3339
Verweigerung mit System?
Meine fristgerechte Kündigung zum 31.05.2020 wurde seitens Enstroga einseitig auf den 15.04.2020 vorgezogen. Dadurch verstößt Enstroga gegen die eigenen AGB`s und hält die Mindestvertragslaufzeit nicht ein. Trotz sofortiger und mehrmaligen Hinweisen hat Enstroga den Kündigungstermin nicht geändert. Nun wird der 15 Prozent Neukundenbonus verweigert.
Begründet wird dies mit dem Hinweis "ICH hätte die vertragliche Mindestlaufzeit nicht eingehalten".
Für mich sieht es so aus, als ob hier bewusst der Termin vorgezogen wurde, um den 15 Prozent Bonus zu "sparen".
Andere nennen so was auch gerne mal "Betrug".
Meine Forderung an ENSTROGA AG:
Neue Abschlussrechnung mit 15 Prozent Neukundenbonus
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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