Durch Deutsche Bahn gelöste Beschwerde. | 168 Views | 05.07.2020 | 14:49 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3943731

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Keine Kulanz für BahnCard 100 Kunden

Bahn gewährt treusten Kunden keine Kulanz während BahnCard 25 und 50 diese noch erhalten!

SCHLAGWORTE

Nach dem ich erst letzte Woche zum ersten Mal von den Kulanz Regelungen der Deutschen Bahn gehört habe - https://www.msn.com/de-de/finance/top-stories/coronakrise-deutsche-bahn-schenkt-stammkunden-bis-zu-1000-euro/ar-BB15nAXx oder https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/was-die-bahn-fuer-treue-kunden-und-pendler-vorhat-16811923.html oder https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/coronakrise-deutsche-bahn-schenkt-stammkunden-bis-zu-1000-euro/25908102.html - habe ich dann direkt den BahnCard Comfort Service angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Regelung ausgelaufen sei.

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Dies kann und werde ich nicht hinnehmen. Ich bitte Sie daher, mir die gleiche Kulanzregelung zu Gute kommen lassen, wie Ihren anderen BahnCard 100 Kunden. Das ist aus meiner Sicht angemessen, da

  • Sie mich nie persönlich kontaktiert haben und auf die Regelung hingewiesen haben. Sie senden mir sonst regelmäßig Post zu, so dass das in diesem Fall auch möglich gewesen ist.
  • Sie weiterhin anderen BahnCard Kunden Kulanz Regelungen anbieten. Da verstehe ich wirklich nicht, warum Sie gerade Ihre besten und treusten Kunden so ungleich behandeln wollen. Warum werden nicht alle Kunden gleich behandelt?
  • Ich meine BahnCard 100 1. Klasse bereits im Dezember 2019 gekauft habe und bereits schon nicht in den Genuss der Reduzierung der USt gekommen bin. Außerdem ist durch die eiweiterte HomeOffice Regelung meines Arbeitgebers eine Nutzung der BahnCard derzeit so gut wie nicht möglich.
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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Gleiche Kulanzregelung wie alle BahnCard 100 Kunden


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


12.07.2020 | 18:08
von ReclaBoxler-3943731 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Bahn AG hat sich nicht bei mir gemeldet.


13.07.2020 | 15:54
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Dass hier offenbar eine Ungleichbehandlung zu anderen Bahncard-Kunden vorliegt, das würde mich auch stören.

Sie schreiben aber als letzten Punkt auch das hier: "Ich meine BahnCard 100 1. Klasse bereits im Dezember 2019 gekauft habe und bereits schon nicht in den Genuss der Reduzierung der USt gekommen bin. Außerdem ist durch die eiweiterte HomeOffice Regelung meines Arbeitgebers eine Nutzung der BahnCard derzeit so gut wie nicht möglich. "

Da Sie die Karte bereits Ende 2019 gekauft haben, kommen Sie NATÜRLICH NICHT in den Genuss der USt-Reduzierung. Und dass Ihr Arbeitgeber eine "erweiterte HomeOffice-Regelung" getroffen hat, da kann die Bahn jetzt genau was für?

15.07.2020 | 20:57
von ReclaBoxler-3943731 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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