Deutsche Bahn AG (Berlin)
Keine Kulanz für BahnCard 100 Kunden
Bahn gewährt treusten Kunden keine Kulanz während BahnCard 25 und 50 diese noch erhalten!
Nach dem ich erst letzte Woche zum ersten Mal von den Kulanz Regelungen der Deutschen Bahn gehört habe - https://www.msn.com/de-de/finance/top-stories/coronakrise-deutsche-bahn-schenkt-stammkunden-bis-zu-1000-euro/ar-BB15nAXx oder https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/was-die-bahn-fuer-treue-kunden-und-pendler-vorhat-16811923.html oder https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/coronakrise-deutsche-bahn-schenkt-stammkunden-bis-zu-1000-euro/25908102.html - habe ich dann direkt den BahnCard Comfort Service angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Regelung ausgelaufen sei.
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Dies kann und werde ich nicht hinnehmen. Ich bitte Sie daher, mir die gleiche Kulanzregelung zu Gute kommen lassen, wie Ihren anderen BahnCard 100 Kunden. Das ist aus meiner Sicht angemessen, da
- Sie mich nie persönlich kontaktiert haben und auf die Regelung hingewiesen haben. Sie senden mir sonst regelmäßig Post zu, so dass das in diesem Fall auch möglich gewesen ist.
- Sie weiterhin anderen BahnCard Kunden Kulanz Regelungen anbieten. Da verstehe ich wirklich nicht, warum Sie gerade Ihre besten und treusten Kunden so ungleich behandeln wollen. Warum werden nicht alle Kunden gleich behandelt?
- Ich meine BahnCard 100 1. Klasse bereits im Dezember 2019 gekauft habe und bereits schon nicht in den Genuss der Reduzierung der USt gekommen bin. Außerdem ist durch die eiweiterte HomeOffice Regelung meines Arbeitgebers eine Nutzung der BahnCard derzeit so gut wie nicht möglich.
Sie schreiben aber als letzten Punkt auch das hier: "Ich meine BahnCard 100 1. Klasse bereits im Dezember 2019 gekauft habe und bereits schon nicht in den Genuss der Reduzierung der USt gekommen bin. Außerdem ist durch die eiweiterte HomeOffice Regelung meines Arbeitgebers eine Nutzung der BahnCard derzeit so gut wie nicht möglich. "
Da Sie die Karte bereits Ende 2019 gekauft haben, kommen Sie NATÜRLICH NICHT in den Genuss der USt-Reduzierung. Und dass Ihr Arbeitgeber eine "erweiterte HomeOffice-Regelung" getroffen hat, da kann die Bahn jetzt genau was für?
Beschwerde ist gelöst