Stromio GmbH (Kaarst)
Endabrechnung ausstehend - Vertragskonto: 000124268704
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 000124268704 Strom
Anbieterwechsel war zum 01.05.2020 weg von Stromio/Grünwelt. Inzwischen sind fast 60 Tage oder mehr als 8 Wochen vergangen
Preiserhöhung von Stromio/Grünwelt kam am 09.03.2020 per Mail bzw. "online bereitgestelltem Dokument".
Kündigung erfolgte fristgerecht und wurde am 15.04.2020 per Mail bzw. "online bereitgestelltem Dokument" von Stromio/Grünwelt bestätigt.
Am 01.05.2020 wollte ich den Zählerstand im Stromio/Grünwelt Portal zur Endabrechnung eingeben. Leider war die Funktion im Portal deaktiviert.
Zur Sicherheit habe ich den Zählerstand mit Zählernummer dann per Kontaktformular gemeldet und eine Mail bekommen, dass dies niemanden interessiert, sondern nur der vom Stromnetzbetreiber übermittelte Zählerstand interessant sei.
Gut, dachte ich mir. Dann passt ja alles. Lassen wir sie mal machen.
Nachdem ich dann bis zum 02.06.2020 überhaupt nichts mehr von Stromio/Grünwelt gehört und auch keine Endabrechnung bekommen hatte, habe ich nachgefragt, wann die Endabrechnung erfolgt.
Die Antwort von Stromio/Grünwelt:
Ihr Anfangszählerstand ist unplausibel. Bitte wenden sie sich an den Stromnetzbetreiber und klären sie das.
Frechheit 1: Wenn der Anfangs (!) zählerstand unplausibel gewesen wäre, wieso nicht am Anfang (!) der Vertragslaufzeit? Warum wird das erst am Ende zu meinem Problem gemacht?
Frechheit 2: Warum muss ich als Kunde hinter Stromio/Grünwelt hinterherfragen und werde nicht aktiv informiert?
Frechheit 3: Wieso wird daraus mein Problem als Kunde gemacht und ich darf zwischen Stromnetzbetreiber und Energielieferant vermitteln und verhandeln?
Bis zum 05.06.2020 hatte ich dann die Beteiligten soweit, dass mir in einer Mail von Stromio/Grünwelt bestätigt wurde, dass nun alle Daten vorlägen und die Schlussrechnung in Bearbeitung sei und "Ihnen so schnell wie möglich zugestellt" werde.
Man kann sich denken, was nun folgt!
Wir haben inzwischen den 28.06.2020 und außer der üblichen Autoresponder-Nachrichten auf weitere Nachfragen, wo die Endabrechnung bleibt, habe ich nichts bekommen.
Beispiel am 24.06.2020:
"Gern haben wir Ihr Anliegen an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Für Ihre spezielle Anfrage benötigen wir etwas Zeit und bitten Sie um Geduld.
Zum geschilderten Sachverhalt erhalten Sie unaufgefordert von uns Bescheid."
Es sind inzwischen mehr als 8 Wochen vergangen. Ohne mein aktives Nachfragen wären es vermutlich noch mehr geworden.
Hier mal ein Auszug aus dem Energiewirtschaftsgesetz, gegen welches Stromio/Grünwelt verstößt:
https://dejure.org/gesetze/EnWG/40.html
(4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.
Ich veröffentliche dies hier, damit auch andere tatsächliche und potentielle Kunden von Stromio/Grünwelt sehen können, wie hier mit dem Endverbraucher umgegangen wird.
13.07.2020 | 08:40
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stromio GmbH
Vor allem, wenn man die Mail von über einem Monat vorher dazu nimmt, in welcher Stromio mir versichert hat, dass nun alles vorläge und "so schnell wie möglich" die Rechnung erstellt werde.
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Von: kundenservicestromio.de
Gesendet: Montag, 13. Juli 2020 09:47
An: ah.net
Betreff: Beschwerde - Vertragskonto: 000124268704 Vorgangsnummer: 13804154#736019b
Sehr geehrter Herr H,
bezugnehmend auf die geführte Korrespondenz und Ihre E-Mail vom 10.07.2020 möchte ich mich zunächst für die Unannehmlichkeiten und für die Verzögerung entschuldigen.
Die Abrechnung kann nur dann erfolgen, wenn die abrechnungsrelevanten Daten korrekt vorliegen.
In Ihrem Fall ist es nicht ausreichend, wenn uns lediglich die Zählerstände übermittelt werden. Auch die Korrektur der sog. Obis-Kennzahlen setzt die Erstellung der Schlussrechnung voraus.
Leider wurde die Korrektur der Zählwerke nicht übermittelt, so dass weiterhin zum 01.05.2019 der Zähler mit zwei Zählwerken hinterlegt ist.
Die Verzögerung ist nicht uns anzulasten. Wir haben uns bereits mit dem zuständigen Messstellenbetreiber in Verbindung gesetzt und die benötigten Informationen angefordert.
Sofern diese uns vorliegen, werden wir umgehend Ihre Schlussrechnung erstellen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
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Ihr stromio Kunden-Service-Team
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Von: kundenservicestromio.de
Gesendet: Freitag, 5. Juni 2020 08:14
An: ah.net
Betreff: Zählerstände - Vertragskonto: 000124268704 Vorgangsnummer: 13676757#76a01ab
Sehr geehrter Herr H,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.06.2020.
Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass uns der zuständige Messstellenbetreiber, der Stadtwerke Münchberg, den Zählerstand zum Vertragsende, dem 30.04.2020, inzwischen übermittelt hat.
Somit ist Ihre Schlussrechnung momentan in Bearbeitung und wird Ihnen so schnell wie möglich zugestellt.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
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Ihr stromio Kunden-Service-Team
Ich rechne mal vor:
Maximal zulässiges Datum für Erstellung der Schlussrechnung nach § 40 Abs. 4 EnWG
12.06.2020
Da sind wir inzwischen 55 Tage drüber.
Und wenn ich die 42 Tage dazuzähle, seitdem ich den Anbieter gewechselt habe, warte ich fast schon 100 Tage auf die Schlussrechnung.
Reife Leistung?
Bislang steht die Gutschrift aber nach wie vor aus und soll angeblich Ende August erfolgen.
Nachdem ich bereits auf die Endabrechnung diverse Monate lang warten durfte, werde ich den Fall weiter offen lassen, bis auch tatsächlich die "Geschäftsbeziehung" zu diesem "Unternehmen" dann erledigt ist.
Ob ich als Endverbraucher bei ähnlichem "Geschäftsgebaren" wie dieses "Unternehmen" ohne Säumnis-zinsen davongekommen wäre?
Am 31.08. die überfällige Rückzahlung.
Entschuldigung oder Erklärung für vier Monate Verzögerung: keine
Den Fall hier mache ich also zu.
Die Beschwerde gelöst? Mitnichten.