Durch EVD EnergieVersorgung Deutschland gelöste Beschwerde. | 228 Views | 13.07.2020 | 22:48 Uhr
geschrieben von Friedhelm Schang

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

Überhöhte Arbeitspreiserhöhung, die nicht angekündigt war.

Bestell-/Kundennummer: 00022176

Auf meiner letzten Jahresabrechnung wurde mir mitgeteilt, das meine monatliche Abschlagszahlung von 57 auf 71,-- Euro steigen solle, obwohl mein Verbrauch nicht anders als in der Vorjahren war.

SCHLAGWORTE

Dies hielt ich für eine Preiserhöhung und beauftragte einen neuen Versorger mit der Kündigung (eine Ankündigung einer Preiserhöhung hatte ich bis dahin nicht erhalten). Bald darauf erhielt ich sowohl von EVD als auch vom neuen Versorger die Mitteilung, das der Wechsel erst 2021 stattfinden könne. Ich kontaktierte den Service von EVD mit der Bitte, mir diese Preiserhöhung zu erklären, worauf ich eine E-Mail erhielt, das es keine Preiserhöhung gebe. Daraufhin erklärte ich, das eine Erhöhung der Abschlagszahlung um 14 Euro (obwohl sich der Verbrauch nicht wesentlich verändert hat) sehr wohl eine Preiserhöhung darstelle und ich ein Sonderkündigunsrecht habe.

Die nächste Antwort von EVD war mit einem Anhang versehen, in dem nun doch eine Arbeitspreiserhöhung angekündigt war (diese ist niemals in meinem Postfach eingegangen). Diese E-Mail kündigt mir eine Paketpreiserhöhung von 552,-- Euro auf 787,-- Euro an, welches einer Erhöhung von 42,57% entspricht. Gründe für eine solche Preiserhöhung sind für mich in dem Schreiben nicht ersichtlich.

Da Kontakte mit dem Kundencenter nur unzureichende Antworten mit Hinweisen auf die AGB ergaben, schreibe ich an dieser Stelle diese Beschwerde.

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Rücknahme der erhöhten Preiserhöhung und/oder Zustimmung zur Sonderkündigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.07.2020 | 13:55
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Schang,

mit Bedauern haben wir von Ihrer Beschwerde Kenntnis genommen. Gerne möchten wir auf diese kurz eingehen und Ihnen eine Lösung unterbreiten.

Die Mitteilung zur Preisanpassung wurde Ihnen per E-Mail zugestellt und aufgrund des Fehlens eines Rückläufers wird von Ihrer Kenntnisnahme ausgegangen. Wir werden Ihnen in Kürze ein Kulanzangebot zukommen lassen.

Wir bitten insofern um Kenntnisnahme und Verständnis.

Mit freundlichem Gruß
Ihre EVD GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


19.07.2020 | 09:18
von Friedhelm Schang noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein Kulanzangebot liegt mir noch nicht vor.


11.08.2020 | 14:01
von Friedhelm Schang gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein Kulanzangebot der EVD liegt mir vor, ist aber nicht akzeptabel. Die Preiserhöhung der EVD ist lt. Verbraucherzentrale nicht transparent und auch die Zusendung per E-Mail kann von der EVD nicht nachgewiesen werden.
Daher bestehe ich auf die alten Konditionen.




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