Yello Strom GmbH (Bochum)
Keine Zählerstände vorhanden, Jahresabrechnung absurd hoch
Bestell-/Kundennummer: 3100622606
Hat ein Singlehaushalt einen realistischen Verbrauch aufgrund von Schätzung von 10000kWh/Jahr?
Im Mai habe ich meine Jahresabrechnung erhalten. Naiv, wie ich war, nahm ich ernsthaft an, sie sei soweit korrekt. Abbuchung von 1.688,79 € + 234,00€ erfolgte, obwohl der Abschlag mit 59€ für meine nicht mal 1400 kWh/Jahr von mir extra höher angesetzt wurde. Neuer Abschlag 251€.
Yello wurde über Fehler am 08.06 informiert, Zählerstände wurden nachgereicht (alle Berechnungen wurden aufgrund von Schätzungen durchgeführt, obwohl eine Eintragung des Netzbetreibers vorlag). Da wohl kein weiterer Eintrag vorlag, wurde ich geschätzt. Und zwar auf 10.083,3 kWh - und das als Singlehaushalt. Das ist der geschätzte Jahresverbrauch eines 10 köpfigen Haushalts!
Nun möchte Yello Strom gerne bis zum 15.08 Zeit für eine Korrektur, und beruft sich auf "systemtechnische Unmöglichkeit" der Korrektur aufgrund der Mehrwertsteuersenkung.
Derweil würde im nächsten Monat erneut der Abschlag von 251€ abgebucht.
20.07.2020 | 10:16
Abteilung: Social Media
Hallo Herr Kazmi,
ihr Fall klingt tatsächlich ungewöhnlich. Wir werden ihn schnellstmöglich individuell prüfen.
Schreiben Sie uns dazu bitte eine Mail mit Ihren Vertragsdaten inklusive Kundennummer und Anschrift an onlineyello.de.
Danke & viele Grüße
das Yello-Team
Es wäre trivial gewesen, herauszufinden, dass es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nur einen einzigen Kunden mit meinem Namen bei Ihnen in Bochum gibt. Die Mail ist dennoch widerwillig von mir versandt worden.
Wie kann Yello überhaupt wirtschaftlich sein, wenn man es dermaßen auf juristische Konflikte ankommen lässt?
Für die Öffentlichkeit: Am 22.06 ist von mir zugleich eine Kündigung ausgesprochen worden (mit Gültigkeit 01.08). Ich habe Yello nunmehr zum 23.07 eine Frist gesetzt, bevor die Schlichtungsstelle eingeschaltet wird. Sollte das auch nicht zum Erfolg führen, wird ein Anwalt eingeschaltet und auch Verzugszinsen eingeklagt werden.