Von Yello Strom beantwortete Beschwerde. | 235 Views | 20.07.2020 | 18:17 Uhr
geschrieben von Max Lachenmann

Yello Strom GmbH (Köln)

Mahnpauschale abgewiesen wegen nicht ausgewiesener MwSt

Bestell-/Kundennummer: 701004185331

Die von Ihnen in Rechnung gestellte Kostenpauschale können wir leider nicht berücksichtigen, da bei der Rechnungslegung an Yello Strom die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein muss.

Meinen Gasliefervertrag mit Yello Strom hatte ich zum 14.03.2020 gekündigt.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich wochenlang keine Schlussrechnung erhalten habe, habe ich Sie mit meinem Schreiben vom 10.05.2020 an diese erinnert und eine 14-tägige Frist gesetzt.

Nach weiterem Warten habe ich Ihnen am 30.05.2020 eine Mahnung zukommen lassen, in der ich auch die 40 EUR Mahnpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gefordert habe.

Die Schlussrechnung wurde mittlerweile ausgestellt.

Heute habe ich von Frau […] folgende Aussage zu der Mahnpauschale per E-Mail erhalten:

"Die von Ihnen in Rechnung gestellte Kostenpauschale können wir leider nicht berücksichtigen, da bei der Rechnungslegung an Yello Strom die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein muss. Als Privatperson sind Sie jedoch nicht zur Berechnung der Mehrwertsteuer berechtigt."

Die Mahnpauschale wurden eingeführt, um den Verbrauchern ein Mittel gegen Unternehmen an die Hand zu geben, wenn das Unternehmen in Verzug ist. Die Aussage von Ihnen, dass ich die Mahnpauschale als Privatperson nicht anwenden kann, da ich keine Mehrwertsteuer ausweisen darf, empfinde ich als frech, entschuldigen Sie die Ausdrucksweise.

Bitte überweisen Sie die geforderte Mahnpauschale an die Ihnen vorliegende Bankverbindung und setzen Sie Frau […] über die Anwendbarkeit der Mahnpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Kenntnis.

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Meine Forderung an Yello Strom GmbH: 40 EUR.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.07.2020 | 11:34
Firmen-Antwort von: Yello Strom GmbH
Abteilung: Social Media

Hallo Herr Lachenmann,

gerne überprüfen wir Ihren Fall nochmals individuell, um mögliche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.

Senden Sie uns dazu bitte Ihre Vertragsdaten inkl. Kundennummer und Anschrift an online spider monkey yello.de. Wir werden uns anschließend mit Ihnen in Kontakt setzen.

Freundliche Grüße aus Köln

Das Yello-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


24.07.2020 | 16:39
von Max Lachenmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.08.2020 | 17:33
von Max Lachenmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.09.2020 | 18:49
von Max Lachenmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich Yello sehr zügig meine Vertragsdaten mitgeteilt habe, warte ich leider noch immer auf eine Antwort.




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