RSD Reise Service Deutschland GmbH (Kirchheim bei München)
Reisestornierung durch RSD
2019 haben wir das erste mal eine Reise mit RSD nach Zypern gebucht. Wir waren absolut positiv überrascht über die Organisation der gesamten Reise und der Hotelkategorien.
Deshalb haben wir uns entschlossen zukünftig zwei Reisen pro Jahr mit RSD einzuplanen. Somit war im Frühjahr 2020 Kroatien und Montenegro gebucht und vom 14.07.2020 bis zum 24.07.2020 für vier Personen die Hurtigruten Reise.
Dann kam Corona dazwischen, und RSD musste beide Reisen absagen, bzw. stornieren.
Die Stornierung der Studienreise nach Kroatien und Montenegro mit der Buchungsnummer VN-10983414-DE verlief vorbildlich. Der Gesamtbetrag wurde ohne Abzug zurücküberwiesen.
Für die durch RSD stornierte Hurtigruten Reise VN-11048253-DE wurde jetzt eine Gutschrift der Vorauszahlung, abzüglich der Kosten für die Reiserücktrittsversicherung, für den Fall durch Stornierung des Kunden, in Höhe von 552,24 EUR einbehalten.
Dies geht aus meiner Sicht ja gar nicht. Deshalb ist meine Forderung, meines Wissens nach deutschem Recht und nach EU Festlegung, nicht eine Gutschrift, sondern die komplette Rückerstattung des Anzahlungsbetrages, einschließlich der Summe für Reiserücktritt in einer gesamten Höhe von 3620,24 EUR.
Somit haben wir die Möglichkeit für alle vier Personen, zu einem gemeinsam möglichen Zeitpunkt, diese Reise neu zu planen.
Bitte um schnellstmögliche Rückinformation an meine E-Mail.
21.07.2020 | 16:04
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter User,
herzlichen Dank für die Schilderung Ihres Anliegens.
Wir freuen uns, wenn Sie sich zur Klärung der Angelegenheit direkt mit uns in Verbindung setzen.
Herzliche Grüße
Ihre RSD Kundenbetreuung
Super - Vielen Dank