denn's Biomarkt GmbH (Konstanz)
Auto wurde unrechtmäßig abgeschleppt
Widerspruch gegen dieses Vorgehen
Ich habe am 20.07.2020 am Nachmittag mein Auto nicht auffinden können, um dann erfahren zu wissen, dass es abgeschleppt worden ist.
Ich war als Kunde bei Ihnen einkaufen in der Filiale das zur Zeit von circa 13/14 Uhr, als ich denn am Nachmittag erfahren musste, dass das Auto, welches um 16:30 Uhr abgeschleppt worden ist (Lt. Anhang), nicht mehr da stand. Musste ich 232 € für das abschleppen zahlen. Ich finde, dass dies eine äußerst unlautere Methode gegen einen treuen Kunden ist. Zumal es sich hier nicht mal um einen halben Tag handelt indem das Auto dort stand. Es stand ganz am Rand, außerdem sind keine Fahrzeuge, Einfahrten oder andere Parkplätze dadurch blockiert worden. Ich habe Ihnen die Bilder beigefügt, wo genau das Auto stand.
Ich würde es ja verstehen, wenn das Auto den ganzen Tag oder die Nacht über oder sogar mehrere Ihre Parkplätze blockiert hätte. Doch es handelt es sich hier lediglich um ein paar Stunden, in denen ich nach dem Einkaufen eine Freundin - die eine Straße weiter wohnt - kurz besucht hatte! Ich halte dieses Vorgehen für äußerst unverhältnismäßig! Zudem ja davon auszugehen ist, dass das Auto für eine Weile auf einem Kundenparkplatz steht. Von einer Verhältnismäßigkeit könnte man nur von sprechen, wenn sich zeigen würde, dass das Fahrzeug für mehrere Tage auf dem Parkplatz steht, wenn es eine Zufahrt versperrt oder die Feuerwehr behindern könnte. Aber nicht in meinem Fall.
In der Filiale selbst hatte ich schon angerufen gehabt, da war kein Entgegenkommen oder entschuldigendes Verhalten aufzubringen. Obwohl ich in Ihrem Markt öfters einkaufe.
Ich wünsche mir von Ihnen zu hören und eine rechtmäßige Lösung dafür zu haben. Die Rechnung von 232 € bei Ihrem ausgewählten Abschleppservice habe ich unter Vorbehalt bezahlt. Ich habe auch schon auf der Website eine Beschwerde eingereicht, jedoch noch keine Antwort bekommen. Gerne sende ich Ihnen die Rechnung der Abschleppgebühren.
04.08.2020 | 10:30
Abteilung: Marketing
Sehr geehrte Frau Bruns, wir haben Ihnen am 22.07.2020 per E-Mail geantwortet. Ihr denn´s Kundendialog
Dazu war der Markt zweifelsohne berechtigt. Sie geben hier ja sogar zu, dass Sie nicht nur im Markt einkaufen waren, sondern danach noch "ein paar Stunden" eine Freundin besucht haben.
Ihre Beschwerde ist so was von unberechtigt.
Beschwerde ist gelöst