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97 Views | 02.08.2020 | 11:07 Uhr
geschrieben von Robert Pozimski
Diskriminierung vor dem Einkauf, wegen gesundheitlicher Einschränkung
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2 Bilder
Hallo, auf den Fotos ist zu lesen und zu erkennen, dass ich wegen meiner gesundheitlichen Einschränkungen bei der oben genannten Filiale diskriminiert wurde. Dies ist rechtlich völlig inkorrekt. Hier wird das Hausrecht über ein deutes Bundesrecht gestellt, das sogenannte Antidiskriminierungsgesetz. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgestz genannt, kurz AGG. Bitte lasst euch das nicht bieten und wehrt euch dagegen. Hier in diesem Land darf so etwas nicht passieren.
Meine Forderung an Conrad Electronic SE:
Normal bei der Firma Conrad einkaufen gehen zu können
ofortantwort
03.08.2020 | 08:42
Firmen-Antwort von:
Conrad Electronic SE
Abteilung: Servicemanagement
Guten Tag,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Unser Filiale hat sich diesbezüglich bereits mit Ihnen in Verbindung gesetzt und den Sachverhalt besprochen.
Die Ihnen entstandenen Unannehmlichkkeiten bitten wir zu entschuldigen.
Viele Grüße aus Hirschau
Ihr CONRAD-Team
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