Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 400 Views | 22.07.2020 | 21:09 Uhr
geschrieben von A. Henfling

primastrom GmbH (Berlin)

Telefonischer Vertrag mit Strom

Bestell-/Kundennummer: 7890221486

Wurde telefonisch von einem Mitarbeiter angerufen zwecks Strom, Ersparnis etc. Per E-Mail von einem Mitarbeiter die Zustimmung über einen Stromvertrag wurde erteilt. Da hätte man schon auflegen sollen. Vertragsunterlagen sind nicht mit meinem korrekten Namen benannt und wurden von mir nicht unterschrieben und zurückgeschickt, und ich habe Widerspruch zu o. g. Auftragsnummer erteilt mit der Bitte um Bestätigung.

Diese wurde abgelehnt, weil die Widerrufsfrist nicht eingehalten wurde. Ein Vertrag kam zustande, da ich nicht unterschrieben hatte. Ich wurde mit einem Doppelname benannt, welcher nie am Telefon gesagt wurde.

Im April 2020 habe ich eine Terminbestätigung bekommen, obwohl ich keinen Vertrag unterschrieben habe. Am 31.03.2020 kam auch schon ein Schreiben über eine Preiserhöhung, obwohl dieser Zeit noch kein Strom geliefert wurde. Sehr undurchsichtig.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Sofortige Aufhebung des nicht unterschriebenen Vertrages.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.08.2020 | 14:25
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Henfling,

wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde und möchten uns bei Ihnen für die verspätete Rückmeldung in aller Form entschuldigen.

Sie haben uns am 24.05.2019 beauftragt, Ihnen unseren primastrom Tarif bereitzustellen. In dem Gespräch, ging es nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss eines Vertrages.

Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der primastrom einverstanden.

Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande, ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.

Als Vertragsbestätigung erhielten Sie hierzu am 29.04.2019 unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Erhalt der Auftragsbestätigung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht (Widerrufsfrist Ende: 21.05.2019), weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.

Bitte beachten Sie: Der Auftrag wurde telefonisch erteilt und das Gespräch nach Ihrer Einwilligung mitgeschnitten. Dieser Mitschnitt wurde einer Qualitätskontrolle unterzogen. Der Mitschnitt wird aber nur als Beweismittel bei Gerichtsverhandlungen eingesetzt.

Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärt sich die primastrom GmbH dazu bereit, die Laufzeit Ihres Vertrages um 6 Monate zu verkürzen.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (7)


30.07.2020 | 08:36
von A. Henfling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.07.2020 | 10:30
von A. Henfling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe bisher auf meine Beschwerde keinen Anruf oder Schreiben erhalten.


06.08.2020 | 20:02
von A. Henfling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke für Ihre Antwort. Ich werde diesen Sachverhalt als Verbraucherbeschwerde nach §111a EnWG an die Bundesnetzagentur weiterleiten. Sie haben mir mir vorige Woche per Mail Unterlagen über Preiserhöhungen zum 01.04.2020 zugesandt, wobei der Adressat nicht meinem Namen entspricht. Dies ist alles vertragswidrig. Weiterhin steht auf der Terminbestätigung „keine Mindestvertagslaufzeit“. Weshalb wird dann die Laufzeit um 6 Monate verkürzt. Ich möchte die Aufhebung des Vertrages. Ihre Aussage für weitere Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung Ist gelogen, weil sie telefonisch nie Zu erreichen sind. Wie soll man dann etwas mit Ihnen besprechen.


10.08.2020 | 09:03
von A. Henfling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.08.2020 | 09:57
von A. Henfling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Siehe Kommentar vom 06. und 10.8.2020


17.08.2020 | 09:57
von A. Henfling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


31.08.2020 | 17:21
von A. Henfling gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vertrag wurde innerhalb einer Woche aufgelöst




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