Poco Service AG (Bergkamen)
Durch Krankheit mit Befreiungsschein von Maske
Leider wurde ich trotz Maskenbefreiung des Marktes verwiesen.
Also dürfen Kranke bei POCO nicht einkaufen.
Keine Diskriminierungen gilt wohl nicht für POCO.
03.08.2020 | 09:50
Abteilung: eCommerce
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre offenen Worte und Kritik bezüglich der Maskenpflicht beim Besuch der POCO Einrichtungsmärkte.
Der Zutritt zu unserem Einrichtungsmarkt ohne Mund- und Nasenschutz wurde Ihnen verwehrt, obgleich Sie aus medizinischen Gründen von dem Tragen eines Schutzes entbunden sind. Wir dürfen Ihnen versichern, dass auch wir es bedauern, dass Ihnen der Zutritt von uns ohne Mund- und Nasenschutz verweigert werden musste und wir hoffen müssen, dass wir Sie in den POCO Einrichtungsmärkten nach der Pandemie trotz des Vorfalls wieder begrüßen dürfen.
Wir dürfen kurz unsere Gründe darlegen. Wir müssen alle alles tun, um ein Ausbreiten der COVID 19 Pandemie zu verhindern. Deswegen haben wir großes Verständnis dafür, dass uns die einzelnen Landesregierungen Hygiene und Abstandregeln gegeben haben, die wir im Einzelhandel ganz besonders beachten müssen. Diese Regeln schützen unsere Mitarbeiter, unsere Kunden und alle anderen Menschen aus unserem Umfeld. Ein Teil dieser Regeln ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Auch wenn die Landesregierungen einzelne Ausnahmen davon unter ganz bestimmten Umständen zugelassen haben, ist unsere Erfahrung, dass das Tragen des Schutzes auf große Akzeptanz in der Bevölkerung trifft. Nicht zuletzt deswegen, weil der Schutz nicht dazu dient sich selbst zu schützen, sondern vielmehr dazu dient andere zu schützen. Aus diesem Grund haben wir auch die Erfahrung gemacht, dass sowohl unsere Kunden, als auch unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch die Erwartung haben, dass ein solcher Schutz von allen Besuchern unseres Marktes zumindest in der Form eines Gesichtsschildes getragen wird.
Daher haben wir uns dazu entschlossen, Kundschaft, der es aus medizinischen Gründen ein Tragen des Mund- und Nasenschutzes nicht möglich ist, derzeit darum zu bitten, uns erst wieder zu besuchen, wenn die Maßnahmen aufgehoben oder weiter gelockert sind. Vielleicht finden Sie ja auch die gewünschten Artikel in unserem Onlineshop unter www.poco.de
Bitte bleiben Sie gesund.
ich habe es ebenso erlebt, daß ich trotz Attest und 2 Schreiben der bayerischen Staatsregierung (Befreiung wurde explizit erläutert zu meinem Anschreiben an die Staatsregierung) des Baumarktes verwiesen wurde. Ich stelle gerade Strafantrag wegen Diskriminierung bei der Staatsanwaltschaft und bin dabei einen Anwalt zu beauftragen. Ich für meinen Teil werde das so nicht hinnehmen und mich wehren gegen diesen Wahnsinn.