voxenergie GmbH (Berlin)
Widerrechtlicher, unseriöser Vertrag
Bestell-/Kundennummer: 8790266626 (Strom) sowie 8790266625 (Gas)
Unzulässiger Werbeanruf, untergeschobener Vertrag.
Im März 2020 bekam ich einen unbekannten Werbeanruf - am Telefon war ein Vertreter von voxenergie, der mich unaufgefordert angerufen hat, was nach Bundesnetzagentur gesetzlich verboten ist.
Thema des Anrufs war eine unverbindliche Preisinformation zum Thema Stromtarif.
Ich erhielt dann ein Schreiben, Betreff: Ja, ich möchte langfristig von meinem günstigen Tarif profitieren -> Mit meiner Unterschrift beauftrage ich.
Dieses Schreiben habe ich selbstverständlich nicht beantwortet, da ich kein Interesse an einem Vertrag mit voxenergie habe.
Kurz darauf kam dann die Vertragsbestätigung, welche ich ignoriert habe, weil ich keinen Vertrag mit voxenergie bestätigt habe.
Das gleiche passierte dann noch mit dem Erdgasbelieferung.
Ich habe diesen Verträgen schriftlich widersprochen und darauf hingewiesen, dass von voxenergie mehrfache Rechtsverstöße begangen worden.
Hiermit möchte ich die angeblich geschlossenen Verträge anfechten und Sie auffordern, das Vertragsverhältnis sofort aufzulösen. Außerdem fordere ich sie wiederholt auf, mir eine Kündigungsbestätigung zukommen zu lassen.
Wie bereits begründet: Der Werbeanruf war unzulässig; es wurde kein mündlicher Vertrag geschlossen; Täuschung: Der Grund für den Anruf wurde verschleiert; Kündigungsvollmacht liegt nicht vor!
20.08.2020 | 15:27
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Stegmann,
in vorgenannter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben und teilen Ihnen mit, dass ein Vertragsverhältnis mit unserem Unternehmen besteht.
Grundlage für den gültigen Vertragsabschluss ist der mit Ihnen durchgeführte Tonbandmitschnitt vom 20.04.2020, welcher mit Ihrem Einverständnis aufgezeichnet wurde.
Diese Tonbandaufzeichnung beinhaltet sämtliche Vertragsdetails zu Ihrem gewählten Tarif. Zudem wurde dieser von einer unabhängigen Qualitätsabteilung streng kontrolliert und für gut befunden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Aufzeichnung der Auftragserteilung allein für die Beweiserbringung in Gerichtsverfahren angefertigt wurde und daher außergerichtlich nicht zur Verfügung gestellt wird.
Den Vorwurf, Sie unerlaubt telefonisch kontaktiert zu haben, weisen wir ebenfalls als unbegründet zurück. Die erforderliche Einwilligung zugunsten unseres Unternehmens lag vor, andernfalls wäre eine telefonische Kontaktierung für werbliche Zwecke nicht erfolgt.
Zudem bestätigten Sie Ihren Auftrag mit einer Willenserklärung per SMS von Ihrer Mobilfunknummer. Die bestätigte SMS enthält den deutlichen Hinweis auf Ihren Auftrag, alle Preise, die Laufzeit und den Hinweis zur Kündigung Ihres bisherigen Anbieters. Wir können daher davon ausgehen, dass Sie den Auftrag bewusst abgeschlossen haben.
Im Anschluss an Ihre Auftragserteilung erhielten Sie die Auftragsbestätigung mit ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Sie keinen Gebrauch gemacht.
Am 19.05.2020 haben Sie uns erneut einen Auftrag erteilt. Auch für die Tarifänderung erfolgte kein Widerruf.
Richtig ist weiterhin, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen sehr häufig Verträge ohne Wahrung der Schriftform zustande. Ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Aufgrund der dargelegten Auftragserteilung ist eine Unterschrift auf der Auftragsbestätigung für die Wirksamkeit des Vertrages nicht notwendig.
Ein Grund, der zur Anfechtung des Vertrages berechtigt, liegt hier nicht vor.
Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir Ihre Verträge unter beiden Kundenummern, 8790266626 und 8790266625, rückabgewickelt. Eine Belieferung wird nicht erfolgen.
Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und stehen für etwaige Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team