Von CHECK24 Vergleichsportal beantwortete Beschwerde. | 135 Views | 07.08.2020 | 19:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2688711

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Keine Rückerstattung des Hotelpreises

Ich habe im vergangenen Jahr ein Hotel für Juli gebucht.

Leider kann ich den Aufenthalt aus gesundheitlichen und arbeitstechnischen Situation während der Coronazeit nicht realisieren. Ich habe daher vor Ablauf der Frist über die ursprüngliche Buchungsplattform check24 per Mail den Aufenthalt storniert.

Scheinbar ist diese bei Ihnen nicht eingetroffen, sodass die Buchung nicht storniert wurde.
Sämtliche Rückfragen und Bitte um Kulanz wurde knallhart abgelehnt und eine "No-Show"-Gebühr in Form von 100 % des Hotelpreises berechnet.

Gerade zu Corona-Zeiten ein Unding.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Erstattung bzw. teilweise Erstattung des Hotelpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.08.2020 | 09:57
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Selbstverständlich sind wir Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich.

Bitte lassen Sie uns hierzu Ihre Buchungsnummer zukommen oder wenden Sie sich telefonisch oder per E- Mail direkt an unsere Kundenberatung.

Beste Grüße

Tanja, CHECK24

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31.08.2020 | 17:00
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