Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 102 Views | 10.08.2020 | 16:45 Uhr
geschrieben von Johannes

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Falsche Abrechnung mit Vorsatz?

Bestell-/Kundennummer: 242 110 879 086

Ich bin circa seit Ende 2018 Kunde von Ihnen.

SCHLAGWORTE

Nun vor einiger Zeit endlich meine Jahresabrechnung bekommen (mehr als 6 Monate zu spät). Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich Kosten nachzahlen müsse, was nichts Außergewöhnliches ist.

Allerdings wurden bei der Abrechnung zwei verschiedene Preise für Grundpreis und Kosten pro kWh genannt - einen richtigen, der laut Vertrag gelten müsse, einen zweiten, der deutlich höher liegt.

Auf Rückfrage per E-Mail wurde mir eine "Preisanpassung" zugesandt, die angeblich seit vielen Monaten gelten sollte. Einen Brief, der mich darüber in Kenntnis gesetzt hat, habe ich aber leider nie erhalten. Meinen Einwand habe ich bereits bereits mehrmals per E-Maill an Ihr Unternehmen geschildert, ebenso auf Reclabox, siehe hier: Beschwerde ID 213727.

Leider haben Sie meinen Einwand abgelehnt - durch Rückfrage bei anderen Kunden und Recherche im Internet ist mir aufgefallen, dass dies eine größere Anzahl von Menschen betrifft und sie stets nicht auf deren Einwand reagieren, sodass ich mir sicher bin, dass es hier kein Missverständnis sondern vermutlich beabsichtigte Unregelmäßigkeiten handelt. Hierfür habe ich bereits Menschen in der Nachbarschaft kontaktiert, die mir teilweise ebenfalls gesagt haben, dass sie diesen Brief auch nie erhalten haben.

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Aus diesem Grund habe ich meinen Anwalt kontaktiert. Dieser hat mir zwar gesagt, dass ein Nachweis über den Erhalt des Briefes allgemein nicht gesetzlich verpflichtend ist, dies aber dennoch aufgrund des Abschnitts 6.2 Ihrer AGB zwingend erforderlich ist, da hier gefordert wird, dass der Kunde in Textform zu informieren sein, d. h. dass die Information ihn auch erreichen muss. Die angeblich von Ihnen gesendete Dialogpost ist hierfür als Beweis ungeeignet.

Ich fordere Sie nochmals auf, die Preisanpassung unverzüglich zurückzunehmen und mir eine aktualisierte Abrechnung und einen aktualisierten Abschlag zukommen zu lassen.

Sollten Sie sich dennoch weiterhin weigern, werde ich mich am Montag, 17. August 2020, mit meinem Anwalt absprechen, um Klage gegen Sie einzureichen.

Die daraus resultierenden Kosten werde ich selbstverständlich an Sie weiterreichen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Angepasste Abrechnung, angepasster Abschlag nach altem Strompreis + Fortführung des alten Strompreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.08.2020 | 16:45
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Johannes,

vielen Dank für Ihren Beitrag hier in der ReclaBox.

Es tut uns sehr leid, dass Sie sich über uns ärgern, bitte entschuldigen Sie.

Wir sehen uns das Ganze gern für Sie an und kümmern uns um alles Weitere, damit wir den Sachverhalt gemeinsam klären können.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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