Durch AffiliCon gelöste Beschwerde. | 323 Views | 09.08.2020 | 12:12 Uhr
geschrieben von Katharina Reiter

AffiliCon GmbH (Köln)

Arglistige Täuschung!

Bestell-/Kundennummer: Kauf: 213416349; 213416365; 213416377

Am 12. Juli 2020 bestellte ich explizit Bücher (Druckexemplare!).

SCHLAGWORTE

Diese wurden durch die AffiliCon GmbH auch als solche beworben.

Sie sollten ein ein Geschenk für meine Freundin sein, die weder im Besitz eines PCs noch eines Handys ist, lediglich über einen Festnetzanschluss verfügt.

Als ich nach 11 Tagen die Bücher noch nicht erhalten hatte, ließ ich den Geldbetrag wieder auf mein Konto zurückbuchen, der sofort am Tag meiner Bestellung abgebucht worden war.

Außerdem widerrief ich fristgemäß meine Bestellung.

Daraufhin bekam ich Zahlungsforderungen durch die obengenannte Firma, denen ich nicht Folge leistete (Keine Ware, kein Geld!) und wandte mich erneut per Mail an die Firma.

Es folgte eine weitere Aufforderung zur Zahlung von einem Gesamtbetrag in Höhe von 18 EUR;

da durch die Rückbuchung der Kaufpreise angeblich Kosten für die Firma entstanden sein sollen.

Ich widersprach auch dieser Forderung zeitnah per E-mail.

AffiliCon reagierte mit einem link, Verweis auf digitale Produkte, die ich erhalten habe, jedoch von mir in dieser Form nicht bestellt worden waren.

Es folgte erneut eine Zahlungsaufforderung.

Ich fühle mich durch die Firma AffiliCon GmbH arglistig getäuscht, da in der Werbung keine digitalen Produkte, lediglich Druckerzeugnisse, ausgewiesen wurden.

Wie bereits erwähnt, habe ich in diesem Falle keine Verwendung für digitale Produkte.

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Meine Forderung an AffiliCon GmbH: Zahlungsforderungen unverzüglich einstellen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.08.2020 | 12:15
Firmen-Antwort von: AffiliCon GmbH
Abteilung: Kundensupport

Hallo Katharina Reiter,

am besten räumen wir erst einmal ein paar Missverständnisse aus dem Weg.

Wir sind bei Ihren Käufen (nur) der Internet-Zahlungsdienstleister. Das bedeutet, dass wir vom jeweiligen Produkthersteller oder -Anbieter beauftragt sind, uns um die Geldbuchungen nach dem Kauf zu kümmern. Die Produkte selbst werden von den Herstellern auf den Markt gebracht und auch von ihnen “beworben”. Konkret bedeutet das: Sie haben sich auf den Webseiten des Produktanbieters (Nie-wieder-.) für den Kauf eines physischen Buches und später zusätzlich für weitere (digitale) Produkte entscheiden. Es ist natürlich schade, dass dies offenbar auf den Webseiten des Produktanbieters nicht für Sie erkennbar war. Aber: Ihre digitalen Produkte haben Sie von uns sofort nach der Bestellung erhalten. Denn die E-Bücher waren in der jeweiligen Bestellbestätigung bereits enthalten.

Entspricht ein Produkt nicht den Erwartungen, dann ist das sicherlich nicht schön. Aber dafür hat der Gesetzgeber den Widerruf und auch die zeitlichen Fristen für alle Beteiligten klar geregelt, um letztlich alle Beteiligten vor unnötigem Schaden zu schützen. Es gibt also Rechte und Pflichten für alle Seiten. Konkret: Sie widerrufen und wir erstatten Ihnen den Kaufbetrag innerhalb der vom Gesetzgeber vorgegeben Frist von 14 Tagen. Zumeist liegen wir übrigens sehr deutlich unter dieser Frist.

Sie haben sich allerdings dafür entschieden, von dem geregelten Weg abzuweichen. Denn parallel zu Ihrem Widerruf haben Sie Ihre Bank mit den Rückbuchungen beauftragt. Dadurch hatten wir keine Chance, Ihnen die Beträge wieder - und ohne zusätzliche Kosten - zurückzuüberweisen. Im Gegenteil: Für jede Ihrer Rücklastschriften hat uns Ihre Bank eine zusätzliche Gebühr in Rechnung gestellt.

Möchte eine Kundin oder ein Kunde unsere Gutschrift nicht abwarten, dann gehen wir auch diesen Weg mit. Allerdings geben wir dann die Kosten, die durch die Rücklastschriften entstanden sind, an die jeweilige Person weiter. Und das haben wir auch in Ihrem Fall getan.

Konnten wir die Sache aufklären? Das würde uns freuen. Möchten Sie mit uns noch einmal über diese Sache sprechen? Dann können wir das gerne tun. Antworten Sie einfach auf eine unserer E-Mail.

Schöne Grüße aus Köln
Ihr AffiliCon Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.08.2020 | 16:49
von Katharina Reiter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bezugnehmend auf meine Schreiben hier bei Reclabox, teile ich heute mit, dass mein Anliegen am 17. August 2020 mit der Firma Affilicon GmbH abschließend geklärt werden konnte.
Vielen Dank für die freundliche Unterstützung.




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