Durch Tchibo Mobilfunk gelöste Beschwerde. | 5 Views | 18.08.2020 | 13:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4777831

Tchibo Mobilfunk GmbH & Co KG (Hamburg)

Rufnummernportierung wird blockiert, trotz Mitteilung!

Kündigungsgrund: Netzabdeckung unterirdisch.

Der Vertrag: Flatrate mit vierwöchiger Mindestlaufzeit, "jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündbar".

SCHLAGWORTE

Der Vorgang: Seit mehr als zwei Monaten habe ich die meiste Zeit des Tages in meiner Wohnung keinen Netzzugang (trotz Sichtverbindung zur Antenne!). Dafür kommen zu den unmöglichsten Tageszeiten SMS-Benachrichtigungen, man arbeite an den Problem, man habe das Problem jetzt gelöst, vor 7 Stunden habe jemand versucht mich anzurufen, usw. usw.! Deshalb kündige ich den Vertrag.

Auf dem Online-Kündigungsformular kann keine weitergehende Angabe gemacht werden, deshalb lade ich ein Kündigungsschreiben als. pdf im Anhang mit hoch, u. a. mit der Ansage, dass ich meine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen möchte. Im Kundenportal erscheint die Meldung: "Schade, dass Sie uns verlassen möchten, die Kündigung wird zum nächstmöglichen Termin automatisch ausgeführt. Sie müssen nichts weiter tun!"

Eine Mail von Tchibo mobil kommt Minuten danach und lautet "wie schön, dass Sie sich für Tchibo mobil entschieden haben" mit einem angehängten Vertrag über einen "Basistarif". Ich schicke mein Kündigungsschreiben noch einmal per Mail hinterher. Antwort Tchibo: "vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden sie schnellstmöglich beantworten."

Die Antwort darauf steht nach fünf Tagen immer noch aus. 48 Stunden nach der online-Kündigung erhalte ich wieder eine Mail mit "wie schön, dass Sie sich für Tchibo mobil entschieden haben", einschließlich Vertrag über einen "Basistarif". Eine Minute später wird mir in einer weiteren Mail meine Kündigung bestätigt und mir die sofortige Stillegung meiner Rufnummer mitgeteilt.

Beim Versuch, die Nummer weitere drei Tage später zu meinem neuen Anbieter mitzunehmen, wird dieses verweigert, weil ich doch angeblich keine Portierung beauftragt hätte. Da ich mich aber wegen der Deaktivierung meiner Rufnummer nicht mehr ins online-Portal einloggen kann, und die vor Monaten per Schnecken-Post(!) zugeschickte Servicenummer nicht auffindbar ist, muss ich jetzt auch noch zwei Tage warten, bis mit die Hotline eine neue Servicenummer per Briefpost zuschickt, um dann überprüfen lassen zu können, ob ich die Rufnummernportierung wirklich beantragt habe! Bin ich hier in einer Zeitschleife gelandet oder nur im falschen Film?

Fazit: einmal und nie wieder!

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Meine Forderung an Tchibo Mobilfunk GmbH & Co KG: Ich möchte meine Rufnummer ohne lange Verzögerungen mitnehmen können!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


18.08.2020 | 14:09
von ReclaBoxler-4777831 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stand 13.8.2020
"[ ] freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass zu Ihrem Auftrag [ ] ein Portierungsdatum vorliegt: Ab dem 21.08.2020 können Sie mit der Rufnummer [ ] Ihren neuen Tarif nutzen. "
Zur Erinnerung: Ursprüngliche Kündigung am 5.8.2020.

Letztendlich bin ich jetzt zwei Wochen ohne Mobilfunkzugang und das gesamte Vorgehen ist aus Sicht der Bundes-Netz-Agentur, bei der ich mich auch beschwert hatte, nicht einmal zu beanstanden. Ich muss sogar noch froh sein, dass ich die eigene Nummer überhaupt behalten kann.

Insgesamt beruht der ganze Ärger auf missverständlicher bzw. unvollständiger Kommunikation.

Teil 1: Tchibo mobil schreibt nach der Kündigung in den Mails an mich: "Wie schön, dass Sie sich für uns entschieden haben. " das soll aber eigentlich bedeuten: "Tut uns leid, dass Sie kündigen, für den Übergang zu einem neuen Provider bieten wir Ihnen unseren Basistarif an, damit Sie nicht komplett abgemeldet sind. "
Warum das nicht auch so formuliert ist, weiß vermutlich niemand.

Teil 2: Auf keiner Angebotsseite von Mobilfunkanbietern habe ich den Hinweis gefunden, dass eine Rufnummernmitnahme NUR dann gewährleistet ist, wenn ein Portierungsauftrag VOR der Kündigung gestellt wird. Nach der Kündigung gestellte Portierungsaufträge fallen komplett ins Ermessen des ehemaligen Providers (Aussage der Bundes-Netz-Agentur).
Warum das nirgendwo steht, weiß vermutlich auch niemand. Schließlich ist so eine Rufnummernportierung doch ein recht komplexer Vorgang, auch ohne weiteres Durcheinander. Das Hin- und Her schafft außerdem nur zusätzliche Kosten für die Provider, deren Call-Center mehr als notwendig ausgelastet werden.

Bitte unbedingt weitersagen:
Wenn man den Anbieter wechseln und seine Rufnummer behalten will, auf keinen Fall kündigen, bevor eine Bestätigung für die Rufnummernportierung vorliegt. Sonst kanns ziemlich unangenehm werden.




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