Durch K.A.P. Gruppe gelöste Beschwerde. | 230 Views | 06.09.2020 | 21:07 Uhr
geschrieben von Gabriele Visioli

K.A.P. Gruppe (Altdorf / Gewerbegebiet)

In Bar bezahltes Oldtimer-Gutachten wird nicht geliefert.

Oldtimer-Gutachten wurde vor Ort in bar bezahlt - ohne Erhalt einer Rechnung, dies wäre so üblich. Natürlich haben wir 4 Monate später immer noch kein Gutachten erhalten.

Für unseren Oldtimer wollten wir in Altdorf bei einer KÜS-Außenstellen ein Oldtimer-Gutachten erstellen lassen.

SCHLAGWORTE

Dieser hat sehr fleißig das letzte (durch die Firma Dekra) erstellte Gutachten fotografiert um es als Vorlage zu nutzen. 150,- Euro haben wir (unter Zeugen) in bar bezahlt, ohne eine Rechnung dafür zu erhalten. Dies wäre so "normal", das Gutachten würde er nach Erstellung per Post zusenden.

Leider haben wir nach vier (!) Monaten immer noch kein Gutachten. Bei Anrufen werden wir vertröstet, auf Mails erfolgt keine Reaktion.

Der Firma KÜS wurde die Möglichkeit geben zu reagieren, ohne Erfolg.

Ein solches Vorgehen der Firma KÜS sowie der Außenstelle Firma K. A.P Gruppe ist absolut inakzeptabel.

Wir verlangen umgehend das vor vier Monaten bezahlte Oldtimer-Gutachten oder eine Kostenerstattung der in bar erbrachten 150,-- Euro.

Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns bei weiterer Zuwiderhandlung vor.

Unsere letzte Mail an die K. A.P Gruppe erfolgte am 22. Juli 2020 mit dem Hinweis, dass zu unserem Fahrzeug, vorgestellt am 21.04.20 zum TÜV und Wertgutachten für unsere Versicherung, immer noch kein Gutachten vorliege. Wir baten wir oder um Zurücküberweisung der 150,-- Euro, sollte eine Erstellung des Gutachten nicht möglich sein.

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Meine Forderung an K.A.P. Gruppe: Lieferung des Gutachtens oder Erstattung der bereits geleisteten Bezahlung von 150,-- Euro


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


09.09.2020 | 11:27
von Gabriele Visioli gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die vor Ort für das Gutachten geleistete Bezahlung wurde durch das Unternehmen zurück überwiesen.

Parallel droht das Unternehmen mit rechtlichen Folgen, sollte die Beschwerde durch uns nicht aus dem Internet genommen werden.




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