Durch ARAG gelöste Beschwerde. | 200 Views | 30.09.2020 | 14:02 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9187931

ARAG SE (Düsseldorf)

Fehlinformation/ungerechtfertigterweise keine Kostenübernahme

Dem Kunden wird Kostenübernahme zunächst zugesichert, das dann aber trotz Entrichtung des Selbstbeteiligungsbeitrags nicht eingehalten. Das ist Abzocke am Kunden und Geldschneiderei, nichts anderes.

Arag Rechtsschutz ist nicht empfehlenswert! Ich hatte einen Mietstreit, in den ich unverschuldet hineingeriet, da mich mein Vermieter loswerden wollte, um die Wohnung zu sanieren und teurer weiterzuvermieten. Gut, dass ich rechtsschutzversichert bin, dachte ich mir erst. So informierte ich mich bei der Arag, zog auf ihr Anraten einen Arag-Fachanwalt hinzu, entrichtete meinen Selbstbeteiligungsbeitrag und los ging es.

SCHLAGWORTE

Ich erzielte einen für mich faulen Kompromiss, da die Arag einem ja immer rät, sich außergerichtlich zu einigen. Ich einigte mich zwar, zahlte aber dabei gehörig drauf.
Nun möchte die Arag plötzlich die Anwaltskosten nicht mehr übernehmen. Ich habe jahrelang hohe Beiträge entrichtet und nun lässt mich die Arag auf über 1000 Euro sitzen, obwohl ich den Streit nicht einmal "gewonnen" habe. Was mich besonders hart an der Sache stört ist, dass mir die Arag eigentlich zugesichert hat, es kämen keine weiteren Kosten auf mich zu. Ich rief zuvor nämlich die Arag-Service-Hotline an und fragte: "Welche Kosten könnten eventuell noch auf mich zukommen? " Die Dame am anderen Ende antwortete: "Nein, da kommt nichts mehr dazu". Ich fragte noch einmal nach: "Unter keinen Umständen? " Und die Dame antwortete: "Nein, wenn Sie die Selbstbeteiligung entrichtet haben, kommt unter keinen Umständen noch etwa dazu. " Naja, die Arag möchte trotz dieser Aussage nun gar keine Kosten übernehmen, lässt mich auf über 1000 Euro sitzen und zurück bleibt nur ein mehr als bitterer Beigeschmack. Das ist Kundenveräppelung und Geldschneiderei, nichts anderes. Da muss ich keine Beiträge an eine Versicherung zahlen, wenn ich dann am Ende alles alleine regeln muss und alle Kosten selbst tragen muss. Vor allem wie mit der Unwissenheit der Kunden gespielt wird, finde ich mehr als abartig. So einem Unternehmen wirft man sein Geld nicht länger weiter in den Rachen.

Mein Anwalt findet ebenfalls, dass die Versicherung hier in der Zahlungspflicht ist.

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Meine Forderung an ARAG SE: Erstattung der Anwaltskosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.09.2020 | 14:02
Firmen-Antwort von: ARAG SE
Abteilung: ARAG SE Kunden-Service

Es tut uns leid, dass Sie unzufrieden sind. Wir würden uns den Fall gerne anschauen. Bitte senden Sie uns alle wichtigen Infos über unser Kontaktformular: https://www.arag.de/kontakt/social-media/. Wir sorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich eine Rückmeldung bekommen. Viele Grüße, Stephan vom ARAG Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.10.2020 | 19:03
von ReclaBoxler-9187931 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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