Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 207 Views | 07.10.2020 | 12:55 Uhr
geschrieben von Stefan Stefan

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Auszahlung von Neukundenbonus erfolgt nicht!

Der Vertrag wurde fristgerecht zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr gekündigt.

E.ON hat die Kündigung aber bereits mit Ablauf von 10 Monaten umgesetzt und möchte nun keinen Neukundenbonus mehr auszahlen, da ja nun eine vorzeitige Kündigung vorgenommen worden sei.

So kann man natürlich auch versuchen, den Neukundenbonus nicht auszahlen zu müssen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Auszahlung des Neukundenbonus!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.10.2020 | 12:55
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Stefan,

vielen Dank für Ihre Nachricht hier in der ReclaBox.

Es tut uns leid, dass Ihr Anliegen noch nicht geklärt ist und sehen uns das Ganze gern für Sie an. Schicken Sie uns dazu bitte einmal Ihre Daten per E-Mail an frag spider monkey eon.com und wir melden uns auf jeden Fall bei Ihnen zurück.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (7)


07.10.2020 | 13:17
von Stefan Stefan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Daten habe ich soeben nochmals gemailt.


07.10.2020 | 13:38
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Stefan,

vielen Dank für Ihre Info.

Wir haben Ihre E-Mail bekommen und bereits an unsere zuständigen Kollegen weitergeleietet. Diese sehen sich das Ganze gern für Sie an und melden sich bei Ihnen zurück. Bitte haben Sie bis dahin noch ein klein wenig Geduld. Vielen Dank.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



07.10.2020 | 15:51
von Stefan Stefan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nun wurde mir von E.on telefonisch mitgeteilt, dass es nach Ablauf der 10 Monaten Preisgarantie zu einer Preiserhöhung gekommen sei. Über dies sollte ich per Post informiert worden sein (wurde ich nicht) und daraufhin hätte ich ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt (habe ich nicht).

Nach Rückfrage bei meinem neuen Anbieter immergrün wurde mir bestätigt, dass dieser ebenso kein Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat und auch von seitens immergrün nicht ausgeübt werden kann, sondern lediglich eine reguläre Kündigungsanfrage zum Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt ist. Dies sei auch technisch nicht anders möglich und würde grundsätzlich nicht anders gemacht. Sonderkündigungsrecht könne überdies nur der Kunde selbst ausüben.

Nun ist also klar, dass E.on eigenmächtig den Vertrag vorzeitig beendet hat, daher bestehe ich auch weiterhin auf Auszahlung des vertaglichen Neukundenbonus.


08.10.2020 | 13:09
von Stefan Stefan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Rücksprache mit der Hotline meiner Rechtschutzversicherung wurde mir geraten sie einfach aufzufordern mir eine Kopie der ihnen angeblich vorliegenden Sonderkündigung zukommen zu lassen und falls diese nicht vorliegt die Rechnung entsprechend mit Neukundenbonus zu korrigieren.

Erfolgt das nicht soll ich zunächst die Schiedsstelle einschalten.

Bitte prüfen sie nochmals ihre Unterlagen und teilen mir abschließend ihre Entscheidung mit, danke!


09.10.2020 | 13:57
von Stefan Stefan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Außerdem steht in Ihren AGBs unter 4. folgendes: "Wenn Sie den Vertrag während der Erstvertragslaufzeit wegen einer Änderung der Preise oder Vertragsbedingungen kündigen, erhalten Sie den Bonus wie vereinbart. "


12.10.2020 | 14:41
von Stefan Stefan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wann schicken sie (E.on) nun die korrigierte Rechnung mit Neukundenbonus zu?


15.10.2020 | 15:43
von Stefan Stefan gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rechnung wurde nun korrigiert, Neukundenbonus miteinbezogen. Ansonsten keine Info oder Entschuldigung.




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