Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 107 Views | 15.10.2020 | 16:12 Uhr
geschrieben von Udo S.

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

CHECK24 Mietwagenbuchung mit Zusatzversicherung

Bestell-/Kundennummer: 74397875

Check24 Mietwagen Zusatzversicherung

Bei CHECK24 habe ich mir eine Mietwagen mit einer Zusatzversicherung von der Enjoy Car Hire Nicosia (Glas, Reifen etc.) in Wert von 348,40 Euro dazu gebucht.

Verleih Ort: 18.03.2020 bis 29.04.2020 in Sydney Australien.

Bei der Abholung akzeptierte der Mietwagen Verleiher "East Coast Rental" diese Zusatzversicherung nicht!

Mehrmals versuchte ich das CHECK24 Callcenter anzurufen, jedoch ergebnislos!

Eine schriftliche Reklamation auch ergebnislos, dann habe ich mich an das "Universalschlichtungsstelle des Bundes" in Kehl am Rhein gewandt.

CHECK24 akzeptiert aber keine Ombudsmann bzw. Schlichtungsverfahren!

Jedoch gelang es der Schlichtungsstelle eine Teilerfolg mit einer Gutschrift von 100 Euro!

So das immer noch ein Restbetrag von 248,40 Euro nicht beglichen wurde!

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: 248,40 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.10.2020 | 16:12
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service unzufrieden sind. Unser Anspruch ist es, immer die beste persönliche Beratung für jeden unserer Kunden zu gewährleisten.

Zu Ihrem Anliegen haben wir Ihnen eine E-Mail zukommen lassen. Bitte prüfen Sie Ihr Postfach. Vielen Dank.

Beste Grüße
Nicole, CHECK24 Mietwagen

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Kommentare und Trackbacks (3)


16.10.2020 | 09:50
von Udo S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Udo S. Antwort Email 15.10.2020 von CHECK24
"Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service unzufrieden sind.
Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft und konnten feststellen, dass bereits durch ein Schlichtungsverfahren eine Erstattung in Höhe von 100,00 EUR vereinbart wurde.
Durch das Schlichtungsverfahren haben Sie erklärt, dass die Angelegenheit mit der Erstattung für Sie erledigt ist.
Eine weitere Erstattung kann leider nicht erfolgen. "
------------
Meine Antwort an CHECK24

Wie ich bereits in der Beschwerde dargelegt habe, aktzeptiert CHECK24 keine Schlichtungsverfahren bzw. Ombudsmann!
Deshalb aktzeptiere ich dies nur als Teilerfog, das wurde auch mit der
"Universalschlichtungsstelle des Bundes"
Az.: OMB#C354490 so abgesprochen!


20.10.2020 | 10:34
von Udo S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Udo S. Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.10.2020 | 13:04
von Udo S. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Udo S. Dank Reclabox wurde mir der komplette Restbetrag am 21.10.2020 erstattet!




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