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Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 113 Views | 11.11.2020 | 10:28 Uhr
geschrieben von Bernd Ha.

Höffner (Schönefeld)

Fehlende Rechnung

Bestell-/Kundennummer: 3666201

Leider habe ich anstatt einer ordentlichen Rechnung einen Beleg, der zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, bekommen. Die Ware ist für mein Büro und als Unternehmer bin ich selbst UST-Pflichtig, somit kann ich mit dem Papierchen nichts anfangen. Die zwei Anfragen per E-Mail wurden ignoriert, am Telefon kam dann die Antwort, dass Fa. Höffner keine Rechnungen mit ausgewiesenen UST ausstellt. Es gibt aber eine gesetzlich vorgeschriebene Norm für Rechnungen (§ 14 Abs. 4 UStG) und eine solche Rechnung muss auch ausgestellt werden.

SCHLAGWORTE

Zu bemerken war auch das recht unverschämte Verhalten der Mitarbeiterin der Buchhaltung am Telefon, die mich darauf hingewiesen hat, dass die Rechnung mir nicht ausgestellt wird und ich jetzt eh nichts mehr tun kann, da die Widerrufsfrist nun abgelaufen ist.

Ich habe zum 1. Mal ein solches Problem, bisher haben alle Firmen die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer immer problemlos ausgestellt, aber Fa. Höffer will partout die Umsatzsteuer nicht ausweisen (seltsam eigentlich).

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Meine Forderung an Höffner: Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG endlich bekommen.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


12.11.2020 | 16:42
von Bernd Ha. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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