Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 128 Views | 03.12.2020 | 12:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2285141

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Inkassoforderung trotz fristgerecht gezahlter Forderung

Bestell-/Kundennummer: 21609011644

Am 10.11.2020 erhielt ich eine Zahlungserinnerung über eine Nachzahlung von 117,20 € für das Jahr 2019/2020. Diese wurde am gleichen Tag von mir überwiesen. Am 20.11.2020 erhielt ich eine Mahnung mit der Aufforderung, den geforderten Betrag von 117,20 € zzgl. 0,96 € Mahngebühr zu begleichen.

SCHLAGWORTE

Ich wendete mich sofort schriftlich an den Kundenservice von Immergrün und bekam am selben Tag die folgende Antwort

"Kontakt#23527477

vielen Dank, dass Sie sich mit immergrün! in Verbindung gesetzt haben. Der Saldo Ihres Vertragskontos beläuft sich zum 20.11.2020 auf: -87,00 Euro. "

Die -87,00 € resultieren aus der Abschlagszahlung für November 2020, die im Übrigen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht anzumahnen ist. Abschlagszahlungen sind keine Vorauszahlungen. Anfang des Jahres wurde vom Deutschen Verbraucherschutzverein vor dem OLG Köln gegen Immergrün ein Urteil erstritten, in welchem die Rechtslage hierzu eindeutig festgehalten wird:

"Die Praktik der Beklagten (also 365AG/Marke Immergrün, Anm. d.Verf.), die Fälligkeit der monatlichen Abschlagszahlungen auf einen Zeitpunkt vor dem Ende der mit der jeweiligen Zahlung abzugeltenden Lieferperiode zu bestimmen, stellt eine nach § 3 Abs. 2 UWG unzulässige geschäftliche Handlung dar, weil die Beklagte die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlung damit de facto eine von der vertraglichen Absprache nicht gedeckte Vorauszahlung umwandelt. " (Urt. v. 14.01.2020, Az. 31 O 151/18).

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Wir halten also fest, mein Vertragskonto ist nach Auskunft von Immergrün am 20.11.2020 ausgeglichen. Den Novemberabschlag von 87,00€ habe ich trotz des oben genannten Urteils bereits am 24.11.2020 überwiesen.

Trotz allem bekomme ich heute von der EWD Inkasso GmbH per Mail eine Forderung über 117,20 € zzgl. Mahngebühren, Inkassokosten, Verzugszinsen und Kostenpauschale mit der Gesamtsumme von 188,72 €, zahlbar bis 07.12.2020.

Ich fordere an dieser Stelle die sofortige Einstellung des Inkassoverfahrens und die Stornierung sämtlicher Mahngebühren, Inkassokosten, Verzugszinsen und Kostenpauschalen.

Alle Forderungen wurden fristgerecht beglichen.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Einstellung der Inkassoverfahrens und Stornierung der Inkasso- und Mahngebühren


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.12.2020 | 15:44
Firmen-Antwort von: immergrün-Energie GmbH
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter ReclaBoxler,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


09.12.2020 | 22:24
von ReclaBoxler-2285141 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Inkassoverfahren wurde eingestellt und die geforderten Gebühren storniert.
Warum es überhaupt soweit kommen musste, ist mir schleierhaft.




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