immergrün-Energie GmbH (Köln)
Inkassoforderung trotz errechnetem Guthaben zum Vertragsende
Bestell-/Kundennummer: G21803016988
Der Vertrag - mit Zahlung von Abschlagsraten - wurde aufgrund einer Preiserhöhung zum 30.11.2020 gekündigt.
Obwohl ein Guthaben für die Endabrechnung von rund 130,- erwartet wird, fordert immergrün die letzte Abschlagzahlung für den Monat November zum 01.11. ein. Nach der Mahnung wurde immergrün per Mail informiert, dass ein Guthaben erwartet wird und der Abschlag für November nicht mehr gezahlt wird. Auf diese Mail wurde in keinster Weise reagiert, was für mich eine Zustimmung bedeutete. Stattdessen wurde der Vorgang an EWD Inkasso übergeben - Inkassokosten, 58,50 € zzgl. Entgelte 11,70.
Ein Telefonat nach dem Inkassoschreiben mit immergrün war erfolglos. Der EWD Inkasso wurde per Mail der Sachverhalt mit Nachweis der Berechnung und des zu erwartenden Guthabens geschickt, in "cc" an immergrün. Immergrün reagierte darauf und teilte mit, dass eine Stornierung des Inkassoverfahrens nicht durchgeführt wird.
"Abschlagszahlungen" im Voraus sind versteckte Vorauszahlungen. Abschlagzahlungen erfolgen für die erbrachte Leistung. Siehe Urteil vom LG Leipzig vom 21.12.2016 (08 O 852/16) und LG Köln Urt. v. 14.01.2020, Az. 31 O 151/18.
Warum werden Urteile nicht durch immergrün anerkannt, warum werden Forderungen versucht mit Inkasso einzutreiben, die nicht rechtens sind? Warum wird man als Kunde gezwungen, weiter zu zahlen, obwohl ein Guthaben zu erwarten ist?
darüber informiert. Jetzt wurde das Inkassoverfahren eingestellt und eine korrekte Endabrechnung erstellt. Jetzt warte ich nur noch auf die Zahlung des Guthabens.