Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 84 Views | 16.12.2020 | 16:16 Uhr
geschrieben von Denise Redich

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Immergrün verlangt Nichterfüllungsschaden

Bestell-/Kundennummer: Nr. 2190901643

Immergrün verlangt Nichterfüllungsschaden trotz außerordentlicher Kündigung

Immergrün verlangt einen Nichterfüllungsschaden in Höhe von 90,67 Euro netto bei außerordentlicher Kündigung wegen Umzugs.

SCHLAGWORTE

Es handelt sich um eine Abschlussrechnung vom bislang gelieferten Strom mit der RG Nr. : RES02038810 vom 31.10.2020.

Ich habe der Rechnung am 02.12.2020 widersprochen und nach der Forderungsgrundlage gefragt. In der Antwort hat Immergrün ein Standartschrieben versendet, ohne auf meine Forderungen der Erklärung einzugehen. Es wurde lediglich die Richtigkeit der Rechnung versichert.

Ich habe diese Rechnung zurück gewiesen, da es meiner Meinung nach keine Berechtigumg dafür gibt. Ich habe meiner Meinung nach tatsächlich Sonderkündigungsrecht, da wir umgezogen sind und in diesem Haushalt bereits Strom von einem anderen Anbieter geliefert wird - dazu habe ich Immergrün auch die geforderten Nachweise vorgelegt. Außerdem wurde meinem Wunsch auf vorzeitige Kündigung zugestimmt und ich habe nie einen Hinweis darauf bekommen, dass solche Kosten anfallen werden. Sie hätten die Kündigung ja auch ablehnen können.

Falls Immergrün nach wie vor den Nichterfüllungsschaden einfordern möchte, bitte ich die Firma Immergrün

  1. auf meine Argumentation einzugehen und
  2. mir die Berechnungsgrundlage für Höhe des Nichterfüllungsschadens zukommen zu lassen.

Desweiteren schickt mir Immergrün immer weiter Mahnungen, inkl. Mahngebühren für den geforderten Nichterfüllungsschaden.

Ich bitte um Klärung dieser Angelegenheit.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Erlass des Nichterfüllungsschadens.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.12.2020 | 09:19
Firmen-Antwort von: immergrün-Energie GmbH
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.12.2020 | 12:00
von Denise Redich gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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