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12 Views | 15.12.2020 | 13:08 Uhr
geschrieben von Olga Jablockin
Die Kündigungsfrist unseres Stromlieferungsvertrags lief bis zum 30.11.2020. Die Kündigung ging fristgerecht am 29.11.2020 per E-Mail bei Süwag ein.
Am 05.12.2020 bekamen wir die E-Mail, in der Süwag die Kündigung ablehnt. Angeblich sei die Kündigung nicht fristgerecht eingegangen.
Meine Forderung an Süwag Energie AG:
Anerkennung der fristgerechten Kündigung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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