Durch Druckerpatronen.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 608 Views | 13.01.2021 | 16:11 Uhr
geschrieben von Klaus Lichtenstein

Druckerpatronen.de (Iserlohn)

Inkasso ohne Mahnung

Bestell-/Kundennummer: 150840483

Ich fühle mich abgezockt.

Ich bestellte bei der Firma druckerpatronen.de für ein ehrenamtliches Projekt Druckertinte, die auch am 28.09.20 geliefert wurde.

SCHLAGWORTE

Ich übergab die Tinten an das Projekt, wodurch es mir in der Folgezeit aus dem Sinn war, dass ich keine Rechnung bekam. Jetzt am 11.11.20 bekam ich von der Rechtsanwältin Frau M. ein Schreiben, dass Sie die Firma druckerpatronen.de anwaltlich vertritt und fordert erhebliche Kosten ein, obwohl ich weder eine Rechnung, noch Mahnschreiben erhalten hatte. Angeblich seien diese per E-Mail an mich gesandt worden.

Weder in meinem Posteingangsordner, noch im SPAM-Ordner, den ich mindestens wöchentlich kontrolliere, waren die E-Mails zu finden. Ich habe nach Eingang des Schreibens der RA den Preis der Tintenpatronen in Höhe von 23,96 € auf das Konto der Firma druckerpatronen.de überwiesen und hatte vorsorglich „Unter Vorbehalt der Überprüfung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ die Gebühren wegen der von der RA gestellten Frist an die Anwältin auf ihr Konto überweisen.

Sehr erstaunlich finde ich auch die von der RA angebotene Ratenzahlung, die aus 99,20 € teure 180,20 € werden lässt.

Als ich die Firma druckerpatronen.de dafür bewerten wollte, musste ich feststellen, dass die Vorgehensweise der Firma und der Rechtsanwältin allein in den letzten Monaten mehr als 100 Kunden betroffen hat, wobei ja nur eine Teil der Betroffenen eine Bewertung vorgenommen hat.

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Mein Verdacht hat sich noch mehr verfestigt, nachdem mir ein Mitarbeiter der Firma zwei Blätter zumailte, die die Zahlungserinnerung und die letzte Mahnung zeigen sollen. Während im Text der Zahlungserinnerung der Betrag von 23,96 € gefordert wird, steht im Überweisungsträger auf demselben Blatt der Betrag 28,96 €. Schaut man sich ganz unten die laufende Nummer des Vorgangs an, so sind es zwei aufeinander folgende Zahlen, obwohl die Erinnerung vom 08.10 und die Mahnung vom 17.10.20 sein sollen. Außerdem ist bei der Frage „Haben Sie schon bezahlt?“ vermerk „Ich habe bereits bezahlt“. Die Mahngebühr soll ja auch erst am 17.10.2020 entstanden sein, obwohl sie auf dem abgebildeten Überweisungsträger vom 08.10.20 schon steht.

Meiner Bitte an die Rechtsanwältin, mir Kopien der angeblich versandten E-Mails als weitergeleite Mails zuzusenden, die mein Provider benötigt, um zu überprüfen, ob die Mails wirklich an mich gesandt wurden, hat sie abgelehnt. Daraufhin habe ich die RA aufgefordert, mir die von mir vorsorglich „Unter Vorbehalt der Überprüfung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ [auf dem Überweisungsträger von mir vermerkt] überwiesenen Gebühren zurück zu überweisen, was sie ablehnt.

Am kuriosesten ist, dass ich am 30.11.2020 17:16 Uhr von druckerpatronen.de eine E-Mail mit einem Geschenk bekam.

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Meine Forderung an Druckerpatronen.de: Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Inkassogebühr.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.01.2021 | 13:17
Firmen-Antwort von: Druckerpatronen.de
Abteilung: Büroleitung

Sehr geehrter Kunde,

Ihre Angaben können wir so nicht bestätigen.

Sie selbst haben in einer Mail an uns die in der Bestellung hinterlegte E-Mailadresse bestätigt.

Die Zahlungserinnerungen müssen Ihnen zugegangen sein.

Der Betrag in Höhe von 28,96 € beinhaltet bereits die Mahngebühr in Höhe von 5 € und ist schlüssig in Relation zum Rechnungsbetrag von 23,96 €.

Die versandten Dokumente wurden Ihnen von uns bereits erneut zugeschickt und sollten zur Überprüfung bei Ihrem Provider ausreichen.

Wir bedauern sehr, dass Ihnen diese Unannehmlichkeiten entstanden sind und Sie zusätzliche Kosten zu tragen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von druckerpatronen.de

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Kommentare und Trackbacks (3)


17.01.2021 | 22:47
von Klaus Lichtenstein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das ist in meinen Augen eine unlautere Geschäftsidee!
Ich fordere nach wie vor die Inkassogebühr zurück!


27.01.2021 | 14:24
von Klaus Lichtenstein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Rechtsanwältin weigert sich, die zu Unrecht erhobene Inkassogebühr zurückzuzahlen.


12.02.2021 | 14:54
von Klaus Lichtenstein endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma druckerpatronen.de ist nach wie vor unehrlich mir gegenüber.




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