Durch Haufe-Lexware gelöste Beschwerde. | 154 Views | 23.12.2020 | 15:51 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5302241

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (Freiburg)

Lexware Abo-Falle?

Bestell-/Kundennummer: Kundenvorgangs-Nr. 04035163

"Faires Abo"? Von wegen! Kein offensichtlicher Hinweis auf Mindestlaufzeit von 12 Monaten!

Bei den Produkten wird zwar ein "faires Abo" beworben, aber worauf NICHT hinreichend hingewiesen wird, ist die Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Da Lexware eine monatliche Zahlungsweise anbieten, assoziiert der Begriff “faires Abo” beim Besteller eine monatliche Kündbarkeit!

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Die 12 Monate Mindestlaufzeit sind auch NICHT in den "Allgemeine Geschäftsbedingungen” oder in den Beschreibungen aufgeführt. Einzig und allein ein nicht erkennbarer Link führt zu einem Popup mit dem Hinweis.

Dies ist eine bewusste Irreführung des Käufers! Es sind im Netz zahlreiche Einträge zu finden, die sich über diese "Abo-Falle" beschweren.

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Meine Forderung an Haufe-Lexware GmbH & Co. KG: Sofortige Kündigung des Abos und Änderung der Bestellseiten mit deutlichem Hinweis auf Kündigungsfristen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.12.2020 | 15:51
Firmen-Antwort von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Damen und Herren (Inhaber Vorgang 04035163),

es tut uns leid, dass Sie die Mindestlaufzeit nicht sofort genau erkennen konnten, der Hinweis kommt beim Klick darauf

"Faires Software-Abo

Sie erhalten die Software im Abo. Die Mindestlaufzeit des Abos beträgt 12 Monate ab Bestelldatum. Anschließend verlängert sich die Abo-Laufzeit automatisch um weitere 12 Monate.

Während der Abo-Laufzeit stellen wir Ihnen alle Updates im Programm zur Verfügung – ohne zusätzliche Kosten. So ist sichergestellt, dass Ihre Software gesetzlich und technisch immer auf dem neuesten Stand ist.

Eine Kündigung ist ohne Frist zum Ende der Abo-Laufzeit möglich. "

In der Bestätigung des Kaufs und auf der dazugehörigen Rechnung ist dieser Hinweistext neben der Information zu den 30 Tagen Testrecht als Vertragsinformation für Ihr Software-Abo ebenfalls ersichtlich.

In den AGB wird auf die Mindestnutzungsdauer hingeweisen, aber da diese für alle Produkte gelten, nicht explizit auf die 12 Monate. die speziell Ihr Programm betreffen.

Gern melden wir uns nochmals direkt bei Ihnen und werden sicher eine kulante Lösung finden.

Viele Grüße

Ihr Haufe-Lexware Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


27.12.2020 | 00:36
von ReclaBoxler-5302241 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes Haufe-Lexware Service-Team,

Ich warte gerne auf ihr Angebot.
Kundenvorgangs-Nr. 04066739

Bislang habe ich nur von einer Mitarbeiterin als Antwort erhalten: "Gerne möchten wir Sie noch einmal auf Seite zwei unserer ersten Rechnung [. ] hinweisen".

Nochmal: Im Bestellvorgang und in der Beschreibung des Produktes ist der einzige Hinweis auf die 12 Monate AUSSCHLIESSLICH über einen Klick auf einen NICHT ERKENNBAREN Link, worauf ein Pop-up erscheint, vorhanden.

Das ist unlauter und eine absichtliche Irreführung des Käufers. Sie wissen das!


03.01.2021 | 01:26
von ReclaBoxler-5302241 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
>Gern melden wir uns nochmals direkt bei Ihnen und werden sicher eine kulante Lösung finden.

Gerne warte ich immer noch auf ihre offerierte kulante Lösung! :-)


06.01.2021 | 13:43
von HAUFE-LEXWARE GMBH & CO. KG

Sehr geehrter ReclaBoxler-530224,

vorab noch die besten Wünsche für das neue Jahr, vor allem Gesundheit.

Laut Rückmeldung vom Kundenservice haben Sie einen Kulanzvorschlag erhalten, mit dem Sie sicher zufrieden sind.

Viele Grüße

Ihr Haufe-Lexware Service-Team



30.01.2021 | 17:49
von ReclaBoxler-5302241 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die Lösung in meinem Fall.

Dennoch bleibt die generelle Forderung bestehen: Schreiben sie transparent, direkt und deutlich auf die Angebotsseite, dass es sich um ein 12 monatiges Abo handelt!


15.09.2021 | 16:03
von Reclaboxler-2323 | Regelverstoß melden
Ich finde auch das von der Haufe Group! nicht hinreichend! dokumentiert wird, dass man hier ein 12-monatiges Abo abschließt.
Das ist für mich eine Abo-Falle.

Ich wollte "Lexware archivierung" testen und vergaß nach Ablauf des Testzeitraumes zu kündigen (kam auch keine E-Mail). Nun soll ich 12 Monate lang zahlen (ca. 285 EUR brutto).

Ich bin eigentlich seit ca. 9 Jahren absolut zufriedener Lexoffice Kunde (hier kann man mtl. kündigen und davon habe ich mich blenden lassen).

Sollte es dabei bleiben, werde ich Lexoffice kündigen und Software der Haufe Group meiden!



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