ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Berlin)
Bank zahlt Sparguthaben eines verstorbenen Kunden nicht aus
Bestell-/Kundennummer: ABK-Sparkonto TB-Nummer 0034818568
Nicht genug, dass im April 2020 mein langjähriger Ehemann nach mehrjährigem schmerzvollem Krebsleiden verstarb.
Die Allgemeine Beamten Bank AG bearbeitet - trotz persönlicher Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen - nicht den Nachlass bzw. zahlt das Sparguthaben an die Erben nicht aus.
Wahrscheinlich schlafen die Kundenberater den Beamten-Jahresendschlaf 2020/2021 oder planen geradezu selbstvergessen und vollkommen gedankenverloren den Bau eines imaginären BER II. 0. Oder es bestehen - natürlich coronabedingt - wirtschaftliche Eigeninteressen am Kapital der Kunden?
Trotz Erbschein, Vollmachten und der persönlichen Vorlage sämtlicher Dokumente forderte die ABK das persönliche Erscheinen der Miterben bzw. deren beglaubigte Legitimation vor einem Notar. Die Miterben und hochbetagten Eltern des Verstorbenen sind - wie es im Amtsdeutsch heißt - durch Rollator bzw. Rollstuhl mobilitätseingeschränkt und leiden u. a. an Parkinson. Dafür bitte einen besonderen Applaus für den pietätvollen, sensiblen und kundenfreundlichen Umgang.
Doch Hoppla! Nach meiner schriftlichen Beschwerde versicherte mir die ABK durch Ihren Anwalt am 29.10.2020 schwarz auf weiß. "Wir werden der Nachlassabwicklung in dem von Ihnen gewünschten Umfang vollständig entsprechen und den Vorgang an die zuständige Fachabteilung zur vollständigen Abwicklung weiterleiten."
Wahrscheinlich ist diese Aussage noch nicht einmal das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde. Seit den letzten zwei Monaten passierte nichts. Anscheinend wartet die zitierte Fachabteilung mit der vollständigen Abwicklung bis zum ersten Todestag meines verstorbenen Ehemannes. Der wäre dann am 29.04.2021.
Kleine Frage am Rande: Wer möchte bei dieser Dreistigkeit noch Geld bei der ABK anlegen?
Eine detailierte Beantwortung meiner zahlreichen Beschwerdenblieb bis auf einen einfachen Satz mit einer lapidaren Entschuldigung aus.
Jedenfalls ist der Nachlass bearbeitet und ausgezahlt worden.
Unbeantwortete Fragen bleiben.