E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Schlussrechnung
Bestell-/Kundennummer: 242 127 124 526
Falsch korrigierte Schlussrechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben vom 30.12.2020:
Korrektur Ihrer Schlussrechnung 2020 für den Zeitraum vom 30.07.2020 bis 04.09.2020
Rechnungsnummer: 212 728 040 027
Vertragskonto: 242 127 124 526
Seit Anfang Oktober 2020 telefonierte ich mehrmals mit dem Kundenservice von e-on, um den Sachverhalt mangelhafter Rechnungen bzgl. meines Wohnungsumzugs zu klären.
Am 13.10.2020 versendete ich eine e-mail mit dem Wohnungsübergabeprotokoll (vom 25.07.2020) als Anhang, an den Kundenservice e-on. Daraus ebenfalls ersichtlich mein Mietzeitraum vom 01.02.2020 bis 31.07.2020.
Ihnen ist spätestens durch die e-mail bekannt, dass ich seit dem 01.07.2020 eine neue Wohnung in einem anderen Ort bewohne.
Mein Anschreiben an e-on Landshut, per Einschreiben vom 02.12.2020, mit meiner erneuten Bitte, den Abrechnungszeitraum während der Mietzeit meiner vorherigen Wohnung vom 01.02.2020 bis 31.07.2020 korrekt anzugeben, sind Sie erneut nicht nachgekommen, obwohl ich der e-on Landshut, u. a. Bildaufnahmen der Zählerstände vom 18.01.2020 und vom 25.07.2020 mitgesendet hatte.
Nun stellt mir Ihre Rechnungsabteilung wiederholt eine Rechnung (Rechnungsnummer: 212 728 040 027 s. o.) für diesen falschen Zeitraum vom 30.07.2020 bis 04.09.2020 aus, aus der ein Stromverbrauch in 37 Tagen, für 1. Person in einem Appartement mit ca. 35 qm, von 1.642 kWh, hervorgeht.
Die Zählerstände wurden nicht (wie in Ihrer Rechnung angegeben) am 30.07.2020 und am 04.09.2020 abgelesen, das ist falsch und entspricht nicht den Tatsachen.
Meine Fotoaufnahmen, die ich jeweils am 18.01.2020 bei der Wohnungsbesichtigung und am 25.07.2020 bei der Wohnungsrückgabe zur Erfassung der Zählerstände gemacht hatte, sind entsprechend richtig.
Ihre korrigierte Schlussrechnung ist somit falsch, da diese einen falschen Abrechnungszeitraum der Energieverbrauchsmengen aufweist.
Beispiel: Stromverbrauch vom 30.07.2020 bis 04.09.2020 = 1.642 kWh = Falsch
Stromverbrauch vom 01.02.2020 bis 31.07.2020 = 1.642 kWh = Richtig
Sollte die e-on, warum auch immer, Probleme mit dem konkreten Abrechnungszeitraum haben, bitte ich um Mitteilung. Ansonsten bitte den korrigierten Zeitraum, entsprechend den abgelesenen und datierten Zählerständen, in einer neuen Schlussrechnung schriftlich an mich senden.
Fragen beantworte ich Ihnen gerne.
Vielen Dank und mit freundlichem Gruß,
Frank Espunkt
08.01.2021 | 16:05
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Frank,
vielen Dank dafür, dass Sie sich auf diesem Weg bei uns melden. Es tut uns leid, dass es Unstimmigkeiten zu Ihrer Rechnung gibt. Bitte entschuldigen Sie.
Wir haben Ihre Nachricht gern an unsere zuständigen Kollegen weitergeleitet. Sie werden sich Ihre Rechnung noch einmal ganz genau ansehen und so schnell wie möglich bei Ihnen dazu melden.
Viele Grüße und alles Gute für das Jahr 2021
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
Dabei möchte ich doch nur eine korrekte Rechnung. Wäre schön wenn die antwortenden Mitarbeiter von e.on sich mal in die Lage der
hier Hilfesuchenden versetzen würden. Niemand klagt und schreibt hier zum Spass.
Ich habe heute eine e-mail -Antwort an e.on versendet die aus 3 Teilen besteht, da die e-mail als zu lang von reclabox reklamiert wurde. Der Fall ist komplex und manchmal reichen keine 2-3 Sätze aus, um ausführlich und deutlich Zusammenhänge zu beschreiben, die zudem wichtig sind. Ich hoffe das ist kein Problem.
Weiter habe ich darin darauf hingewiesen, dass ich innerhalb von 5 Tagen eine hoffentlich mal positive Nachricht erhalte, da ich ansonsten gezwungen bin, mich mit sämtlichen Unterlagen an die schlichtungsstelle-energie zu wenden.
Ich widerspreche weiterhin der Schlussrechnung. Ich beanstande zudem die am 08.01.2021 von E.on durchgeführte Prüfung, aus der abermals hervorgeht, dass der Netzbetreiber Westfalen Weser am 30.07.2020 und am 04.09.2020 die Zählerstände (siehe Bilder) abgelesen haben soll. Das bestreite ich zweifelsfrei als unzutreffend, denn, auf meine Anfrage beim Netzbetreiber bzgl. Eintragungen des Zählers mit der Nummer. antwortete man mir, Zitat aus meiner Erinnerung: Es habe am 30.07.2020 und am 04.09.2020 lediglich eine Maschinelle Schätzung stattgefunden, das sei eingetragen, also im Log vermerkt.
Ob die Schlichtungsstelle-Energie noch in diesem Fall infrage kommt, kann ich nicht beurteilen. Ich werde mich nun wohl doch direkt an einen Fachanwalt wenden müssen.
Ich werde einen Schlichtungsantrag einreichen.