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80 Views | 13.01.2021 | 15:42 Uhr
geschrieben von Rüdiger Hänel
Ich habe am 07.12.2020 bei Bauhaus einen Gasheizer bestellt, dieser wurde auch sehr schnell geliefert. Als ich den Heizer in Betrieb nehmen wollte, stellte ich Schäden fest (verbeult, verzogen).
Ich kontaktierte daraufhin (mit Fotos) den Kundenservice.
Am 12.12.2020 bekam ich eine Antwort "Vorgang angelegt"
Ich habe Bauhaus im Laufe der Wochen noch drei mal angeschrieben, bis heute 13.01.2021 keine Antwort erhalten.
Meine Forderung an BAUHAUS GmbH & Co. KG:
Vorschlag von Bauhaus zur Schadensregulierung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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