tegut... Gutberlet Stiftung & Co. KG (Fulda)
Rauswurf wegen angeblich falscher Maske
Meine 4-jährige Tochter und ich wurden heute Vormittag aus de Tegut Markt in Altenstadt Lindheim rausgeworfen, weil ich angeblich eine falsche Maske auf hatte.
Habe den netten Herrn darauf hingewiesen, dass es eine N95 Maske mit PM 2.5 Einlagefilter und Atemventil handelt, welche zur Klasse der medizinischen Masken gehören. Er wollte das nicht glauben und bestand darauf, dass ich den Markt verlassen soll.
Am Ausgang zeigte ich ihm meinen Schwerbehindertenausweis mit 60%iger Schwerbehinderung und wies darauf hin, dass in Hessen in solchen Fällen das Tragen einer Maske gar nicht notwendig wäre. Daraufhin wollte er mein Attest sehen, worauf ich wiederum darauf hinwies, dass in Hessen bei einer Schwerbehinderung das Mitführen eines Attestes nur empfohlen wird, aber nicht nicht zwingend notwendig ist.
Wie können diese Personen, etwa bei einer Kontrolle oder dem Einlass in ein Geschäft, verdeutlichen, dass sie von der Pflicht befreit sind? Gibt es dazu Bescheinigungen?
Allen, die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, wird das Mitführen einer ärztlichen Bescheinigung empfohlen.
Dies war im scheinbar auch egal und meine sichtlich aufgelöste, 4-jährige Tochter und ich mussten den Markt verlassen.
Keine Ahnung. was ich dazu sagen soll, aber irgendetwas läuft verdammt schief in diesem Land, wenn man als Schwerbehinderter davon abgehalten wird, Nahrungsmitel zu kaufen und das eigene Kind das mit anschauen muss und die Welt nicht mehr versteht.
Bin danach in einen anderen Lasen mit Selbstbedienung einkaufen gefahren, was problemlos möglich war, da die Mitarbeiter scheinbar geschult sind.
11.02.2021 | 15:03
Abteilung: Kundenbetreuung
Guten Tag,
vielen Dank, dass Sie sich bei uns melden und Ihre Enttäuschung nicht einfach hinnehmen.
Das von Ihnen geschilderte Verhalten dess Mitarbeitenden ist nicht in unserem Sinne.
In Hessen sind N95-Masken mit Einlagefilter und Atemventil zulässig. Dass der Kollege diese Maske nicht akzeptiert hat, bitten wir in aller Form zu entschuldigen. Auch dass er nach einem Attest gefragt hat, tut uns leid.
Wir haben Ihre Beschwerde mit dem stellvertretenden Filialgeschäftsführer, Herr Karabacak, besprochen und Ihre Zeilen auch an den Filialgeschäftsführer sowie den zuständigen Gebietsverantwortlichen weitergeleitet, sodass die Mitarbeiter zu dem Thema nachgeschult werden.
Gerne möchte sich Herr Karabacak auch im Namen der Filiale nochmal persönlich bei Ihnen entschuldigen und Ihnen in diesem Zuge auch eine kleine Wiedergutmachung überreichen.
Wir freuen uns, wenn Sie unserem Markt in Altenstadt-Lindheim noch eine Chance geben und Sie sich bei Gelegenheit bei Herrn Karabacak melden.
Herzliche Grüße
Ihre tegut. Kundenbetreuung
Aber in Supermärkte gilt das Hausrecht nur Eingeschränkt.
Dieser ist zum jetzigen Zeitpunkt bei Maskenverweigerung, bzw. tragen einer "falschen" Maske gegeben
Sollte der einzelne damit nicht einverstanden sein, müsste er das Zutrittsrecht gerichtlich einklagen.
In erster Linie gilt aber das Hausrecht, selbst ein hinzuziehen der Polizei ist vergebens, die verweisen ausnahmslos auf das Hausrecht.
50 Jahre praktische Erfahrung meinerseits bestätigen dies durchgängig.