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177 Views | 02.02.2021 | 16:17 Uhr
geschrieben von Jana Romanski
Leider lässt sich mein Fitnessstudio Easyfitness Emden auf Aussetzen der Beiträge während der Schließung des Centers wegen dem Lockdown nicht ein.
Sie hatten mir Gutscheine angeboten, die ich nach Vertragsende einlösen kann, leider besteht bei mir nicht die Möglichkeit überhaupt trainieren zu gehen wegen meiner Knieprobleme, hatte auch schon ein Attest deswegen eingereicht, das die auch nicht akzeptiert hatten.
Meine Forderung an EASYFITNESS Management GmbH:
Erstattung der Beiträge während der Schließung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Wenn sie persönlich eine Rückzahlung wünschen beziehungsweise die Aussetzung der laufenden Beiträge, so teilen Sie das dem Fitnessstudio nachweislich mit und stellen Sie die Zahlungen ein. Rückzahlungen von bereits während des Lockdowns gezahlten Gebühren, müssen Sie sich über die jeweilige Zahlungsart versuchen zurückzuholen (das geht beispielsweise bei Lastschriften und Zahlung mit Kreditkarte) oder wenn alles nichts nützt, müssen Sie den Rechtsweg beschreiten.
Ich persönlich kann Fitnessstudios verstehen, sie stehen mit dem Rücken zur Wand und versuchen, irgendwie noch Gelder einzunehmen, um zu überleben, bis der Lockdown beendet ist. Aber das ändert nichts an der rechtlichen Tatsache, dass Ihnen, wenn Sie dies wünschen, eine Rückzahlung beziehungsweise Aussetzung der Beträge zusteht.