Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 165 Views | 26.01.2021 | 10:50 Uhr
geschrieben von Susanne Dunkel

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Abrechnung nun zum vierten mal fehlerhaft

Bestell-/Kundennummer: 400599916

Ich bin letztes Jahr im Herbst umgezogen, hab mich aber nicht bei E.ON abgemeldet, sondern Umzug gemeldet, mit neuer Adresse.

SCHLAGWORTE

Heisst ja, Umzug ganz einfach! Von wegen! Hatte da aber noch keine neue Zähler-Nr., da es sich um einen Neubau handelt. Ich hab dann zur Sicherheit noch bei E.ON angerufen und nachgefragt, ob das so in Ordnung geht. Es kam die Mitteilung, es passe alles und ich soll, sobald ich den Zähler weiß, die Nummer mitteilen.

Auf einmal kam ein Brief an meinen Sohn, dem die Wohnung gehört, aber nicht an diese Adresse, sondern an den Nachbareingang, ist eine andere Strasse und andere Hausnummer.

Ich hab dann angerufen 1/2 Std. telefoniert und mitgeteilt, dass das so nicht stimmt. Ich solle das schriftlich mitteilen, wie die Sachlage ist, das hab ich auch gemacht.

Dann bekam ich auf einmal eine Endabrechnung für einen Zähler den es hier gar nicht gibt! Ich soll für eine Woche über 100,- € zahlen für einen x-beliebigen Zähler! Ich hab wieder hingeschrieben und erklärt, dass dies nicht mein Zähler ist, die haben anscheinend bei meinem Einzug irgendeinen Zähler da eingetragen.

Dann kam auf einmal eine Rechnung für meine alte Wohnung. Sie hätten als Guthaben 50,-- € zu viel ausbezahlt, (Abrechnung vom Sept. 2019 - Sept. 2020, 176,70€ Guthaben). Ich solle 50,-- € zurück überweisen, was ich nicht gemacht hab. dann bekam ich eine Endabrechnung vom Sept. 2020 - Okt. 2021 und die ist nun zum vierten mal fehlerhaft. Es wird überhaupt nicht auf meine Beanstandungen eingegangen, ich bekomme nur eine Mitteilung, dass mein Konto im Ungleichgewicht ist. Es wird nicht darauf eingegangen, dass ich 50,-- an Abschlag bezahlt hab, die rechnen nur 31,-- €. Habe als Beweis die Kontoüberweisung mitgesendet, das juckt die gar nicht.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Ich habe nun erneut widersprochen.

Wegen der neuen Wohnung gibt es immer noch keine Klärung! Mittlerweile habe ich 4 verschiedene Vertragsnummern unter 2 Adressen laufen. Habe schon eine feste Ansprechpartnerin, aber die sagt auch, das ist so kompliziert, die weiß auch keine richtige Lösung, versucht aber nun, das irgendwie zu klären.

Eigentlich müsste ich für meinen erheblichen Aufwand eine Entschädigung bekommen!

Ich weiss auf alle Fälle, sobald das richtig geklärt ist ,werde ich meinen Stromanbieter wechseln, E.ON hat mir nun das Kraut ausgeschöpft!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: 1. Klärung des Zählers, der nicht meiner ist! 2. Korrektur der Endabrechnung der alten Wohnung!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.01.2021 | 10:50
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Susanne,

vielen Dank dafür, dass Sie sich auf diesem Weg bei uns melden. Es tut uns leid, dass es Unstimmigkeiten mit Ihrer Rechnung und auch mit Ihrer Neuanmeldung gibt. Bitte entschuldigen Sie, dass wir das Ganze noch nicht für Sie klären konnten.

Wir kümmern uns sehr gern für Sie darum und bitten Sie noch um ein klein wenig Geduld. Wir melden uns so schnell wie möglich dazu bei Ihnen zurück.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


26.01.2021 | 15:19
von Susanne Dunkel | Regelverstoß melden
Also langsam reichts!
Jetzt hab ich wieder eine neue Vertragsnummer bekommen mit 2 verschiedenen Verträgen! Einmal Abschlag 80,-€ und einmal Abschlag 244,-€. Sind die noch zu retten?

26.01.2021 | 15:20
von Susanne Dunkel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.02.2021 | 22:28
von Susanne Dunkel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!