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9 Views | 01.03.2021 | 10:24 Uhr
geschrieben von Paula Sofia Dias Pereira
Bestell-/Kundennummer: 8802108494
Trotz erfüllter Bedingungen und mehrmaliger Aufforderung wird die Auszahlung des Sofortbonus verweigert
Seit dem 01.11.2020 werde ich von Ihrer Ablegerfirma Rheinpower mit Strom versorgt.
Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Sofortbonus hätte 60 Tage ab Stromlieferbeginn ausgezahlt werden müssen. In meiner Beschwerde-E-Mails vom 28.01.2021, 04.02.2021 und vom 16.02.2021 habe ich Sie aufgefordert, den Sofortbonus auszuzahlen. Sie haben darauf nicht reagiert.
Ich möchte Ihnen eine letzte Chance geben, den Sofortbonus auszuzahlen. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 28.02.2021. Ich berufe mich auf ein Gerichtsurteil, in welchem deutlich klargestellt wird, dass Sie zur Auszahlung des Sofortbonus verpflichtet sind, solange der Empfänger bei Ihnen Vertragskunde ist. Alles andere verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Meine Forderung an Stadtwerke Duisburg AG:
Auszahlung des Sofortbonus in Höhe von 197,28 €
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