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Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 239 Views | 01.03.2021 | 14:18 Uhr
geschrieben von Bernadette Irene

Höffner (Schönefeld)

Falsche Lieferung, Ablehnung der Reklamation

Bestell-/Kundennummer: 2109988960

Ich habe mir im November letzten Jahres ein Boxspringbett für 2900 Euro gekauft.

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Somit habe ich mich in Sachen Matratzen auch umfangreich beraten lassen, auch weil ich Rückenprobleme habe.

500 Euro habe ich vor Ort in Höffner angezahlt, den Rest bei der Lieferung. Am 02.02.2021 (schon verspätet) wurde mir das Bett gebracht. Ich habe direkt gesehen, dass dies nicht meine Matratzen waren. Ich habe 2 Matratzen in einer Höhe von 24 cm bestellt. Siehe das Ausstellungsstück auf dem Foto. Exakt diese Matratzen und das Gestell, bloß ein anderer Topper. Geliefert wurden mir dann 18 cm und andere Aufmachung, Qualitativ minderwertig und ein anderer Liegekomfort. Noch vor Ort musste ich sogar den Lieferanten sagen, dass diese nicht meine sind, ansonsten wäre es nicht einmal zu einem Reklamationsauftrag gekommen.

Dann sprach ich am Telefon mit Frau xy (Name lasse ich hier aus) die für meinem Antrag zuständig ist. Ich erfragte dann nach einer Entschädigung. Diese wurde mir nicht geboten, da bis zu 4 Reklamationen in der Norm wären und Höffner möglicherweise aus Kulanz mir entgegen kommen könnte, wenn die erneute Lieferung länger als 4 Wochen dauert.

Jedoch frage ich mich, wer meinen erneuten Aufwand bei der nächsten Lieferung ausgleicht? Ich muss - aufgrund einer falsch Lieferung - erneut freigestellt werden auf meiner Arbeit und musste Schilder bei Stadt beantragen, welche 100 Euro kosten, sodass Höffner in meiner Einbahnstraße parken kann.

SCHLAGWORTE

Das einzige, was mir erlassen wurde bis zur richtigen Lieferung waren 800,-- Euro. 1.600,-- Euro musste ich dann trotzdem schon einmal zahlen, sonst hätten sie alles mitgenommen und ich hätte auf dem Boden schlafen können. Das war's. Trotzdem dann einen vollen Preis, wenn der Rest noch kommt. Kein Entgegenkommen für die Falschlieferung.

Das eigentliche Problem aktuell ist jedoch, dass mir nun eine E-Mail geschickt wurde, in der der Hersteller nun behauptet, dass eine Reklamation nicht anerkannt wird, da ich die Matratzen mit einem Stoffbezug des Bettes bestellt habe und somit mein Matratzen-Drellbezug inklusive Aufpolsterung von 2-3 cm entfällt. Wie bitte?

Weder in meinem Kaufvertrag noch mündlich im Beratungsgespräch vor Ort in Höffner wurde festgehalten, dass ich durch den Kauf des Stoffbezugs nur die Hälfte an Matratzen bekomme! Im Kaufvertrag ist niedergeschrieben, was für Matratzen ich gekauft habe und auch beschrieben, dass diese Stoffbezogen sind, eine Ummantelung haben, was die Ummantelung und die Kennzeichen dieser Produkte sind und diese 24 cm hoch sind. Der Anthrazit-Bezug dient lediglich der Optik. Ich werde jetzt also abgetan mit einer Begründung, die nicht als Begründung durchgeht. Dann hätte ich auch direkt 18 cm Matratzen kaufen können, wenn das jetzt eine Erklärung sein soll.

Ich bin maßlos enttäuscht, sowohl vom Kundenservice als auch von Höffner selbst. Meines Erachtens ist dies nicht rechtens. Im Telefonat mit Frau xy wurde mir lediglich tut mir leid mitgeteilt und ich könne noch eine Aussagekräftige E-Mail mit meinen Fotos verfassen, welche Sie dem Hersteller zukommen lässt. Dies habe ich getan, obwohl es nicht meine Aufgabe ist, um meine bestellte Ware zu kämpfen.

Ich als Kunde gebe etwas in Auftrag und bezahle dafür. Ich bekomme falsche Matratzen geliefert, und nun wird mir gesagt, die Reklamation wird abgelehnt mit einer Begründung, die nirgendwo schriftlich festgehalten wurde. Ich gebe mich weder mit diesen Matratzen zufrieden noch möchte ich das Bett im ganzen zurück schicken müssen. Ich möchte einfach meine richtige Matratzen und die passende Antrazit-Husse dazu.

Ich fühle mich ziemlich hintergangen und weiß nicht, ob Höffner oder der Hersteller hier etwas versucht durchzubringen, was nicht rechtens ist.

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Kommentare und Trackbacks (2)


09.03.2021 | 20:54
von Bernadette Irene noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich Höffner Neuss noch nicht bei mir gemeldet


30.03.2021 | 18:07
von Bernadette Irene gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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