Durch NOVASOL gelöste Beschwerde. | 355 Views | 07.03.2021 | 17:46 Uhr
geschrieben von Julia Scheuch

NOVASOL A/S (Hamburg)

Unsere Meinung: unseriöse Geschäftspraktiken!

Bestell-/Kundennummer: Buchungsnummer: 5952514

Wir konnten unser vollständig bezahltes Ferienhaus in Norwegen im März 2020 wegen der Grenzschließung nicht nutzen.

SCHLAGWORTE

Als einzige Möglichkeit wurde uns eine Umbuchung auf dieses Jahr inklusive Preissteigerung von 14% angeboten. Darauf sind wir seinerzeit notgedrungen eingegangen. Nun werden wir wegen der immer noch geltenden Einreisebeschränkungen auch dieses Jahr nicht fahren können. Als das absehbar war, habe ich die Buchung Anfang Januar storniert, ohne jemals die Möglichkeit einer telefonischen Klärung des Sachverhalts gehabt zu haben. Über die verfügbaren Telefonnummern bin ich regelmäßig nach einer halben Stunde Warteschleife raus geflogen. Jetzt haben wir die Mitteilung bekommen, dass wir lediglich 20 % der Zahlung zurückbekommen! Selbst die nicht notwendige Endreinigung hätten wir damit zu 80 % bezahlt!

Eine solche Vertragsabwicklung entspricht nicht den in einem demokratischen Staatswesen und Europa zu erwartenden Verfahren.

Alle anderen Reisevertragspartner dieser Reise, Fährfarten, Hotelbuchungen sowie alle anderen im Laufe des letzten Jahres infolge Grenzschließung oder behördlicher Verbote nicht wahrnehmbaren oder ausgefallenen Veranstaltungen, Flüge und Buchungen wurden zu 100 % rückerstattet.

Einzig NOVASOL scheint aus der Corona-Situation Vorteil schlagen zu wollen!

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Meine Forderung an NOVASOL A/S: Vollständige Erstattung des Reisepreises


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
20.04.2021 | 13:20
Firmen-Antwort von: NOVASOL A/S
Abteilung: Reklamation

Sehr geehrte Frau Scheuch,

wir können Ihren Unmut gut verstehen, jedoch sind wir anders aufgestellt als andere Reiseanbieter und haben somit andere AGB, die greifen.

Sie hätten im Januar nochmal die Gelegenheit gehabt umzubuchen, da dies stets 40 Tage vor Anreise gem. unseren AGB möglich ist. Eine Grenzschließung ist anders zu betrachten, als ein Beherbergungsverbot. Bei einer Grenzschließung ist eine Anreise aus anderen Ländern immer noch möglich, d. h. die Ferienobjekte können zur Verfügung gestellt werden und die Eigentümer, denen wir vertraglich verpflichtet sind, bekommen die Miete. Ebenso können die Einheimischen die Ferienobjkete anmieten. Dass u. a. deutsche Staatsbürger nicht einreisen durften, dafür können weder wir noch die Eigentümer der Ferienobjekte etwas. Daher bieten wir auch in solchen Fällen kostenlose Umbuchungen an, wenn eine Einreise aufgrund einer Grenzschließung nicht möglich ist.

Bei einem Verbot (Beherbergungsverbot) sieht der Fall ganz anders aus. Da darf dann KEINER die Ferienobjekte zu touristischen Zwecken anmieten. So ein Verbot gab es jedoch nicht in Norwegen. Und bei einem Beherbergungsverbot haben wir auch die Möglicheit, unseren Kunden die eingezahlten Beträge zu erstatten.

Da Sie sich jedoch entschlossen, zu stornieren, sind leider Stornogebühren angefallen, die auch nur auf den aktuellen Mietpreis zu zahlen sind. Die Berechnung erfolgte hier korrekt. Es tut uns sehr leid, wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen konnten. Nach unserer Kenntnis liegt es an dem Telefonanbieter des Anrufenden, wenn vorzeitig die Verbindung abgebrochen wird, denn wir hatten und haben auch weiterhin Kunden, die sehr lange in der Warteschleife hängen und nicht „rausfliegen“. Eine Klärung wäre allerdings auch per Email möglich gewesen, aber anscheinend gab es hierzu keine Nachfrage, sondern nur Ihren Stornierungswunsch, dem wir nachgekommen sind.

EINE GUTE NACHRICHT: Wir konnten feststellen, dass eine Kundin aus Norwegen Ihr Ferienobjekt anschließend vom 22.03.-28.03.21 angemietet hat und somit haben wir die Möglichkeit, Ihnen aufgrund der Neuvermietung die Stornokosten gem. Punkt 6.3 unserer AGB nachträglich zu reduzieren. Diesbezüglich werden wir uns mit unserer Buchhaltung in Verbindung setzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Situation viele Rückabwicklungen bei uns in Bearbeitung sind und es hier zu Verzögerung in der Abwicklung kommen kann.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung unter recla spider monkey novasol.com.

Mit freundlichen Grüßen

Evi (Customer Service - Social Media)

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Kommentare und Trackbacks (6)


08.03.2021 | 08:26
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Dieses ganze Vorgehen der Firma ist eine Frechheit.
Wie bei so vielen anderen auch in der Reisebranche, werden Sie ohne Anwalt und anschließender Einleitung weiterer Maßnahmen nicht zur Rückzahlung Ihres Geldes gelangen.
Man will das unrechtmäßig, ohne Leistung erhaltene Geld im Hause halten.
Eines kann man aber jetzt schon sagen, stellen Sie sich auf einen langen Kampf ein.

14.03.2021 | 18:48
von Julia Scheuch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Kontaktaufnahme von Novasol bisher


28.03.2021 | 20:20
von Julia Scheuch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keinerlei Reaktion von Novasol. Auch eine E-Mail wurde nicht beantwortet.


18.04.2021 | 21:05
von Julia Scheuch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.04.2021 | 18:01
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Ach wie generös diese Firma ist. Da hält man dem Kunden jetzt auf einmal ein "Zuckerl" hin, weniger Stornogebühren. Ja glauben Sie denn, geehrter Beschwerdeführer man würde Ihnen denn auch nur einen Euro schenken wenn man wirklich im Recht wäre?
Gehen Sie bitte unverzüglich zu einem Anwalt mit Schwerpunkt Reiserecht.
Sie sehen doch selbst, mit einfachem Schriftverkehr wie diesen kommen Sie nicht zu Ihrem Geld, und das steht Ihnen ohne Abzüge zu!

30.04.2021 | 22:29
von Julia Scheuch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mir wurde eine wortreiche Erklärung gegeben, warum man so wie geschehen handeln musste und warum hier kein deutsches Recht gelten würde. Nach Aussage von Juristen, auch nachsehbar im WISO-Beitrag des ZDF vom 29.3. wird aber genau das geltend gemacht. Auch hat es bereits 2 Gerichtsverfahren in Hamburg-St. Georg gegeben die zu Ungunsten von Novasol ausgegangen sind. Im weiteren Verlauf der Antwort von Novasol wurde mir eröffnet, dass man festgestellt habe, dass es doch tatsächlich einen inländischen Nachnutzer unseres gebuchten Ferienhauses gegeben habe und wir somit Anspruch auf Rückerstattung von 75% des gezahlten Mietpreises hätten. Dieses Geld wurde uns dann auch innerhalb weniger Tage überwiesen. Damit hat Novasol sein Ziel erreicht, dass ich wegen der verbleibenden 316€ nicht mehr den Klageweg beschreite, welchen ich in einem Einspruch auf ihren ursprünglichen Bescheid angedroht hatte. Novasol vermeidet Gerichtsurteile da sie als Präzedenzurteile zu vergleichbaren Fällen herangezogen werden können. Also hartnäckig bleiben und neben Reclabox auch noch andere Einspruchsmöglichkeiten nutzen, z. B. den daenischer-ferienhausverband.de/beschwerdeausschuss und sich bei der Formulierung von Einsprüchen von einem Juristen helfen lassen (wie ich durch einen Bekannten)
Viel Erfolg wünsche ich allen, die sich noch auf diesem Weg befinden!




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