NOVASOL A/S (Hamburg)
Unsere Meinung: unseriöse Geschäftspraktiken!
Bestell-/Kundennummer: Buchungsnummer: 5952514
Wir konnten unser vollständig bezahltes Ferienhaus in Norwegen im März 2020 wegen der Grenzschließung nicht nutzen.
Als einzige Möglichkeit wurde uns eine Umbuchung auf dieses Jahr inklusive Preissteigerung von 14% angeboten. Darauf sind wir seinerzeit notgedrungen eingegangen. Nun werden wir wegen der immer noch geltenden Einreisebeschränkungen auch dieses Jahr nicht fahren können. Als das absehbar war, habe ich die Buchung Anfang Januar storniert, ohne jemals die Möglichkeit einer telefonischen Klärung des Sachverhalts gehabt zu haben. Über die verfügbaren Telefonnummern bin ich regelmäßig nach einer halben Stunde Warteschleife raus geflogen. Jetzt haben wir die Mitteilung bekommen, dass wir lediglich 20 % der Zahlung zurückbekommen! Selbst die nicht notwendige Endreinigung hätten wir damit zu 80 % bezahlt!
Eine solche Vertragsabwicklung entspricht nicht den in einem demokratischen Staatswesen und Europa zu erwartenden Verfahren.
Alle anderen Reisevertragspartner dieser Reise, Fährfarten, Hotelbuchungen sowie alle anderen im Laufe des letzten Jahres infolge Grenzschließung oder behördlicher Verbote nicht wahrnehmbaren oder ausgefallenen Veranstaltungen, Flüge und Buchungen wurden zu 100 % rückerstattet.
Einzig NOVASOL scheint aus der Corona-Situation Vorteil schlagen zu wollen!
20.04.2021 | 13:20
Abteilung: Reklamation
Sehr geehrte Frau Scheuch,
wir können Ihren Unmut gut verstehen, jedoch sind wir anders aufgestellt als andere Reiseanbieter und haben somit andere AGB, die greifen.
Sie hätten im Januar nochmal die Gelegenheit gehabt umzubuchen, da dies stets 40 Tage vor Anreise gem. unseren AGB möglich ist. Eine Grenzschließung ist anders zu betrachten, als ein Beherbergungsverbot. Bei einer Grenzschließung ist eine Anreise aus anderen Ländern immer noch möglich, d. h. die Ferienobjekte können zur Verfügung gestellt werden und die Eigentümer, denen wir vertraglich verpflichtet sind, bekommen die Miete. Ebenso können die Einheimischen die Ferienobjkete anmieten. Dass u. a. deutsche Staatsbürger nicht einreisen durften, dafür können weder wir noch die Eigentümer der Ferienobjekte etwas. Daher bieten wir auch in solchen Fällen kostenlose Umbuchungen an, wenn eine Einreise aufgrund einer Grenzschließung nicht möglich ist.
Bei einem Verbot (Beherbergungsverbot) sieht der Fall ganz anders aus. Da darf dann KEINER die Ferienobjekte zu touristischen Zwecken anmieten. So ein Verbot gab es jedoch nicht in Norwegen. Und bei einem Beherbergungsverbot haben wir auch die Möglicheit, unseren Kunden die eingezahlten Beträge zu erstatten.
Da Sie sich jedoch entschlossen, zu stornieren, sind leider Stornogebühren angefallen, die auch nur auf den aktuellen Mietpreis zu zahlen sind. Die Berechnung erfolgte hier korrekt. Es tut uns sehr leid, wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen konnten. Nach unserer Kenntnis liegt es an dem Telefonanbieter des Anrufenden, wenn vorzeitig die Verbindung abgebrochen wird, denn wir hatten und haben auch weiterhin Kunden, die sehr lange in der Warteschleife hängen und nicht „rausfliegen“. Eine Klärung wäre allerdings auch per Email möglich gewesen, aber anscheinend gab es hierzu keine Nachfrage, sondern nur Ihren Stornierungswunsch, dem wir nachgekommen sind.
EINE GUTE NACHRICHT: Wir konnten feststellen, dass eine Kundin aus Norwegen Ihr Ferienobjekt anschließend vom 22.03.-28.03.21 angemietet hat und somit haben wir die Möglichkeit, Ihnen aufgrund der Neuvermietung die Stornokosten gem. Punkt 6.3 unserer AGB nachträglich zu reduzieren. Diesbezüglich werden wir uns mit unserer Buchhaltung in Verbindung setzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Situation viele Rückabwicklungen bei uns in Bearbeitung sind und es hier zu Verzögerung in der Abwicklung kommen kann.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung unter reclanovasol.com.
Mit freundlichen Grüßen
Evi (Customer Service - Social Media)
Wie bei so vielen anderen auch in der Reisebranche, werden Sie ohne Anwalt und anschließender Einleitung weiterer Maßnahmen nicht zur Rückzahlung Ihres Geldes gelangen.
Man will das unrechtmäßig, ohne Leistung erhaltene Geld im Hause halten.
Eines kann man aber jetzt schon sagen, stellen Sie sich auf einen langen Kampf ein.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Gehen Sie bitte unverzüglich zu einem Anwalt mit Schwerpunkt Reiserecht.
Sie sehen doch selbst, mit einfachem Schriftverkehr wie diesen kommen Sie nicht zu Ihrem Geld, und das steht Ihnen ohne Abzüge zu!
Viel Erfolg wünsche ich allen, die sich noch auf diesem Weg befinden!